Vorlage Diskussion:Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Abschnitt hinzufügen
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 77.56.241.124 in Abschnitt Deutschlandverweis fehlt

Nur in [..] zulässig?[Bearbeiten]

Hallo, wäre es nicht [auch] hier, in der Vorlage nebenan, wesentlich besser, nicht bevormundend (oder in Fachsprech präskriptiv) „zulässig“ sondern [besser] „gewöhnlich“ oder „üblich“ zu schreiben? ..immerhin soll das Wikiwörterbuch ja eben nicht bevormundend sondern [sachlich] beschreibend (oder deskriptiv) gehalten/gepflegt werden (siehe dazu ggf. auch unter Was das Wikiwörterbuch nicht ist,[1] mit „kein Sprachratgeber“). -- Hüperbl (ganz entspannt), am 15.4.2015, 09:06 (MESZ)

Hallo Hüperbl! Ich stimme Dir zu und fände „üblich“ gut. gruß, fcm. --Frank C. Müller (Diskussion) 16:25, 15. Apr. 2015 (MESZ)Beantworten
Was nicht zulässig ist, ist strafbar. Das ist die „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ höchstens in manchen Schulen. Ist finde das „amtlich“ passend, aber das „nur“ sehr zweifelhaft, und kann mit „den anderen deutschsprachigen Ländern“ wenig anfangen. Soll das eine verbindliche Aussage für Namibia sein? Lieber „... eine andere Schreibung ..., die in der Schweiz und in Liechtenstein die Rechtschreibung ist, aber in Deutschland nicht.“ Soviel ist sicher und spart einen ganzen Satz. --84.157.194.98 02:36, 11. Okt. 2015 (MESZ)Beantworten
In der Vorlage wird, ohne einen Link zur angegebenen Quelle bereitzustellen, behauptet
„[[{{{-...ss...-}}}]]“ ist eine andere Schreibung von [[{{{-...ß...-}}}]], die nur in der Schweiz und in Liechtenstein zulässig ist. In den anderen deutschsprachigen Ländern ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt. Alle Informationen befinden sich daher im Eintrag „[[{{{-...ß...-}}}]]“, Ergänzungen sollten nur dort vorgenommen werden.
Ich habe mich im Anschluss auf die Suche begeben ("amtliche Rechtschreibregeln vom 1. August 2006") und bin auf folgende Seiten gestoßen:
1. Regeln und Wörterverzeichnis - Grundlagen der deutschen Rechtschreibung, rechtschreibrat.com
2. Darstellung länderspezifischer Variation im amtlichen Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung - Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 10. November 2017, rechtschreibrat.com
3. rfdr_Regeln_2017.pdf, rechtschreibrat.com. Dieser Link nicht mehr abrufbar, daher eine archivierte Version:
3.a Regeln und Wörterverzeichnis - Aktualisierte Fassung des amtlichen Regelwerks entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung 2016, archive.is
Dort steht im Abschnitt 2 (Konsonanten) bzw. im Unterabschnitt 2.3 (Besonderheiten bei [s]) auf Seite 29 unter § 25 das Folgende (fette Unterlegungen von mir eingefügt):

2.3 Besonderheiten bei [s]

Für das scharfe (stimmlose) [s] nach langem Vokal oder Diphthong

schreibt man ß, wenn im Wortstamm kein weiterer Konsonant folgt.

Das betrifft Wörter wie:

Maß, Straße, Grieß, Spieß, groß, grüßen; außen, außer, draußen,

Strauß, beißen, Fleiß, heißen

Ausnahme: aus

Zur Schreibung von [s] in Wörtern mit Auslautverhärtung wie Haus, graziös,

Maus, Preis siehe § 23.


E1: In manchen Wortstämmen wechselt bei Flexion und in Ableitungen die

Länge und Kürze des Vokals vor [s]; entsprechend wechselt die Schreibung ß

mit ss. Beispiele:

fließen – er floss – Fluss – das Floß

genießen – er genoss – Genuss

wissen – er weiß – er wusste


E2: Steht der Buchstabe ß nicht zur Verfügung, so schreibt man ss. In der

Schweiz kann man immer ss schreiben. Beispiel: Straße – Strasse

E3: Bei Schreibung mit Großbuchstaben schreibt man SS. Daneben ist auch

die Verwendung des Großbuchstabens ẞ möglich. Beispiel: Straße –

STRASSE – STRAẞE


Gut, diese "amtlichen" Regeln und Empfehlungen stammen aus dem Jahr 2016. Ob sie immer noch aktuell sind, kann ich nicht sagen.
Aber sie stehen eindeutig im Widerspruch zu dem, was in der Vorlage behauptet wird.
"Was nicht zulässig ist, ist strafbar. "
Es wird eine schwerwiegende Behauptung aufgestellt, ohne Belege anzubringen. Solchen Behauptungen sollte man niemals trauen.
Es ist daher wünschenswert, dass solche Angaben zukünftig immer mit direkt aufrufbaren Quellen belegt werden.
So wie ich den § 25 der Regeln aus dem Jahr 2016 verstehe, ist sowohl die in der Schweiz übliche Schreibweise in Deutschland zulässig, ebenso wie in der Schweiz auch das in Deutschland übliche ß verwendet werden kann. Es sind nach meinem Verständnis Kann-Bestimmungen. Wenn diese Bestimmungen immer noch aktuell sind, sollte die Vorlage dementsprechend überarbeitet werden.--2003:CF:3F17:1DE3:2976:3614:A86C:4C7C 15:11, 24. Jan. 2020 (MEZ)Beantworten
Kleine Ergänzung. Ich habe nun den Link zur derzeit gültigen Fassung der Regeln gefunden.
Demnach hat sich seit 2016 nichts geändert. Siehe hier: 2.3 Besonderheiten bei [s].--2003:CF:3F17:1DE3:2976:3614:A86C:4C7C 15:27, 24. Jan. 2020 (MEZ)Beantworten

Wartungskategorie für Vorabanlagen[Bearbeiten]

Ist es geplant, diese Vorlage so zu modifizieren, dass Vorabanlagen in eine Wartungskategorie landen? --92.216.190.233 16:47, 13. Mai 2018 (MESZ)Beantworten

Link[Bearbeiten]

Man kann von der Vorlage direkt auf die Hilfeseite verlinken. --31.0.120.88 12:47, 6. Okt. 2018 (MESZ)Beantworten

Neue Formulierung[Bearbeiten]

Mit der heute gespeicherten neuen Formulierung soll den Kritiken Rechnung getragen werden, dass

  1. das Wiktionary deskriptive und nicht präskriptive Funktionen erfüllen soll,
  2. Ausdrücke der Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise Einträge mit anderen Bedeutungen sein können (z. B. Füssen, Schoss),
  3. speziell in Österreich zugelassene gleiche Schreibungen existieren (z. B.: spassig, verrussen) und
  4. in den Fällen 2 und 3 nicht vorgeschrieben werden soll, welcher Eintrag zu ergänzen sei.

Verbesserungen des Vorlagentextes sind willkommen, um den oben dargestellten Zielen besser zu entsprechen.

Grüße insbesondere an @Udo T., @Peter Gröbner, @Formatierer von
Alexander Gamauf (Diskussion) 14:57, 30. Aug. 2020 (MESZ)Beantworten

Soferne? Sagt man das so in Österreich? -- Formatierer (Diskussion) 15:08, 30. Aug. 2020 (MESZ)Beantworten
Ich habs mal korrigiert ;o) Gruß --Udo T. (Diskussion) 15:10, 30. Aug. 2020 (MESZ)Beantworten
Danke für die Aufmerksamtkeit und die Korrektur des Textes, weil auch in Österreich sofern den Rechtschreibregeln entspricht. Alexander Gamauf (Diskussion) 16:05, 30. Aug. 2020 (MESZ)Beantworten

Deutschlandverweis fehlt[Bearbeiten]

Hallo, hier fehlt wohl ein Hinweis, dass es sich hier um die amtlichen Regeln von Deutschland handelt, in der Schweiz gibt es genauso amtliche Regelungen und so ist das eher verwirrend bzw. wohl deutschlandzentriert geschrieben. 77.56.241.124 18:40, 13. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten