Verhältniswahlrecht

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Verhältniswahlrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Verhältniswahlrecht die Verhältniswahlrechte
Genitiv des Verhältniswahlrechts
des Verhältniswahlrechtes
der Verhältniswahlrechte
Dativ dem Verhältniswahlrecht den Verhältniswahlrechten
Akkusativ das Verhältniswahlrecht die Verhältniswahlrechte

Worttrennung:

Ver·hält·nis·wahl·recht, Plural: Ver·hält·nis·wahl·rech·te

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈhɛltnɪsˌvaːlʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verhältniswahlrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik, meist Singular: Wahlverfahren, bei dem alle Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil gewählt werden, wenn sie eine bestimmte definierte Hürde überschreiten

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verhältnis und Wahlrecht

Gegenwörter:

[1] Mehrheitswahlrecht

Oberbegriffe:

[1] Wahlrecht

Beispiele:

[1] „Mit Verhältniswahlrecht diskutierten die fünf Kinder den ganzen Tag ohne überhaupt zu spielen.“[1]
[1] [1918:] „Das Verhältniswahlrecht sollte sicherstellen, dass die neue Volksvertretung die Abstimmung der Bevölkerung genau wiedergab.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verhältniswahlrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerhältniswahlrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verhältniswahlrecht
[1] The Free Dictionary „Verhältniswahlrecht
[1] Duden online „Verhältniswahlrecht

Quellen:

  1. Vince Ebert: Machen Sie sich frei!. Sonst tut es keiner für Sie. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2011, ISBN 978-3-499-62651-7, Seite 151.
  2. Rolf Schulte, Benjamin Stello (Hrsg.): Geschichte entdecken 3 (Ausgabe für Schleswig-Holstein). Die Welt in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. C.C.Buchner Verlag, Bamberg 2021, ISBN 978-3-661-30043-6, Seite 106 (ein Schulbuch)