Haushaltsausschuss
Haushaltsausschuss (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, m[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Haushaltsausschuss | die Haushaltsausschüsse |
Genitiv | des Haushaltsausschusses | der Haushaltsausschüsse |
Dativ | dem Haushaltsausschuss dem Haushaltsausschusse |
den Haushaltsausschüssen |
Akkusativ | den Haushaltsausschuss | die Haushaltsausschüsse |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Haus·halts·aus·schuss, Plural: Haus·halts·aus·schüs·se
Aussprache:
- IPA: [ˈhaʊ̯shalt͡sˌʔaʊ̯sʃʊs]
- Hörbeispiele: Haushaltsausschuss (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gruppe von Personen, die für den Etat (Haushaltsplan, also Einnahmen und Ausgaben) einer öffentlichen Institution, Organisation oder einer staatlichen Verwaltungseinheit (Gemeinde, Stadt, Bezirk, Land, Staat etc.) zuständig ist
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Ausschuss
Beispiele:
- [1] „Das Bundesverteidigungsministerium will die Vorlage im Laufe des März dem Haushaltsausschuss zur Billigung vorlegen.“[1]
Übersetzungen[Bearbeiten]
- [1] Wikipedia-Artikel „Haushaltsausschuss“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Haushaltsausschuss“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Haushaltsausschuss“
Quellen:
- ↑ Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: archiv.tagesspiegel.de vom 21.02.2005