Diskussion:linieren

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Peter Gröbner in Abschnitt jagdliche Bedeutung

jagdliche Bedeutung[Bearbeiten]

Es scheint auch eine solche zu geben (oder nur als Substantivierung?):

  • „Ein Linieren, wie es im Gutachten ausgeführt sei, habe zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden. Die Treiber- bzw. Schützenkette sei auf derselben Höhe wie der Beschwerdeführer gewesen.“ (Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 22. Oktober 2020)
  • „Es habe sich jedoch zweifelsfrei um einen Direktbeschuss gehandelt, der durch verbotenes "Linieren" erfolgt sei. … Bereits bei der Jungjägerausbildung werde eindringlich darauf hingewiesen, dass das Durchziehen mit der Flinte durch die Schützenkette ("Linieren") strengstens verboten sei, weil es dadurch zu schweren Jagdunfällen kommen könne. Auch in einem Jagdprüfungsbehelf für die Jungjägerausbildung werde in Bezug auf die bei einer Gesellschaftsjagd einzuhaltenden Regeln ausgeführt, dass dieses Linieren strengstens verboten sei. … Als Entzugsgrund sei die mangelnde jagdliche Verlässlichkeit nach § 38 Abs 1 lit a JG zu werten. Bezüglich des verbotenen "Linierens" (Durchziehen mit der Flinte) durch die Schützenkette werde bereits bei der Jungjägerausbildung eindringlich darauf hingewiesen, dass es da zu schweren Jagdunfällen kommen könne.“ (Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Dezember 2014)

Peter, 11:17, 8. Feb. 2024 (MEZ)Beantworten