dienstrechtlich
dienstrechtlich (Deutsch)[Bearbeiten]
Adjektiv[Bearbeiten]
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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dienstrechtlich | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:dienstrechtlich |
Worttrennung:
- dienst·recht·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈdiːnstˌʁɛçtlɪç]
- Hörbeispiele: dienstrechtlich (Info)
Bedeutungen:
- [1] das Dienstrecht betreffend, zu ihm gehörend
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Substantiv Dienstrecht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -lich
Beispiele:
- [1] „Peter Bußjäger vom Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck hält angesichts der nun auch anstehenden Screenings für bestimmte Berufsgruppen zwar nach wie vor fest, dass ein Teilnahmezwang an den Tests weder gesetzlich noch dienstrechtlich gedeckt sei – auch Sanktionen dürfe es daher nicht geben.“[1]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] das Dienstrecht betreffend, zu ihm gehörend
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „dienstrechtlich“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „dienstrechtlich“
- [1] Duden online „dienstrechtlich“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „dienstrechtlich“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „dienstrechtlich“
Quellen: