Diskussion:Wertguthabenvereinbarung

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

@Dr. Karl-Heinz Best Muss hier vor [haːbn̩] noch ein [ˌ]? Ich habe einfach den beiden UKs Akzente verpasst, sehe aber, dass du bei Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz (Zerlegung nach Jürgen Spitzmüller, passt zum vollen Namen „Gesetz zur Übertragung der Aufgaben für die Überwachung der [Rinderkennzeichnung und] Rindfleischetikettierung“) mehrere Nebenakzente notiert hast; was ist da die Regel dahinter? -- IvanP (Diskussion) 17:05, 13. Feb. 2017 (MEZ)[Beantworten]

Du weißt, dass das Prinzip darin besteht, dass ein Kompositum 1 Haupt- und 1 Nebenakzent erhält. Bei komplexen Komposita muss - je länger sie sind, desto mehr - mit weiteren Nebenakzenten gerechnet werden. Unsere Aussprachewörterbücher lassen uns dabei meist im Stich. Krech/Stock haben gelegentlich einen solchen weiteren Nebenakzent: Saisonkurzarbeitergeld; das ist aber eher eine Ausnahme. Alle anderen Fälle kann man nur mit seinem eigenen Sprachgefühl bearbeiten. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 17:52, 13. Feb. 2017 (MEZ)[Beantworten]