Diskussion:verbeamten

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--YS-Bot (Diskussion) 22:16, 9. Nov. 2012 (MEZ)[Beantworten]

 Erledigt --Yoursmile (Diskussion) 10:45, 19. Aug. 2013 (MESZ)[Beantworten]

pragmatisieren …[Bearbeiten]

… ist dahingehend österreichische Amtssprache, als das Verb in Ämtern verwendet wird, der offizielle Ausdruck lautet aber „Übernahme in das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis“. Es ist also „Amtssprache“, aber nicht „Amtsschreibe“. Vgl. Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, § 1 und das Formular für das Ansuchen, auf dem sich beide Begriffe finden: [1]. Ist Verbeamtung der offizielle Ausdruck in Deutschland? --Peter Gröbner (Diskussion) 16:30, 31. Aug. 2015 (MESZ)[Beantworten]
Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}. Danke, Peter -- 21:48, 21. Mai 2018 (MESZ)[Beantworten]