Diskussion:im Zweifel für den Angeklagten
Abschnitt hinzufügenLetzter Kommentar: vor 2 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Wikipedia-Artikel
Wikipedia-Artikel[Bearbeiten]
Das gleichnamige Lemma im Schwesterprojekt ist aktuell kein Artikel, sondern eine Weiterleitung auf In dubio pro reo, diese kann m. E. nicht als Beleg für die Herkunft dienen. Peter, 20:10, 20. Jan. 2022 (MEZ)