Diskussion:im Zweifel für den Angeklagten

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Wikipedia-Artikel

Wikipedia-Artikel[Bearbeiten]

Das gleichnamige Lemma im Schwesterprojekt ist aktuell kein Artikel, sondern eine Weiterleitung auf In dubio pro reo, diese kann m. E. nicht als Beleg für die Herkunft dienen. Peter, 20:10, 20. Jan. 2022 (MEZ)Beantworten