Diskussion:Verkehrspädagoge

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Bedeutungen[Bearbeiten]

Von den Referenzen ist nur der Wikipedia-Artikel (eig. eine Weiterleitung) mit Bedeutungszuordnung genannt. Daher ist eine projektkonforme Belegung beider Bedeutungen zum jetzigen Zeitpunkt m. E. noch nicht gegeben. --Peter -- 15:05, 18. Mär. 2018 (MEZ)[Beantworten]

Haben die Literaturbelege denn keinerlei Bedeutung? Ich füge einen weiteren an. Ist die Feststellung nicht fast banal, dass "Verkehrspädagogik" von "Verkehrspädagogen" betrieben wird? Lexika hinken meist hinter der Realität hinterher.--Aeranthropos (Diskussion) 16:24, 18. Mär. 2018 (MEZ)[Beantworten]
Ich bestreite nicht die Existenz des Lemmas, ich habe aber Bedenken bei der Trennung der beiden Bedeutungen. Auch Pädagogen gibt es im wissenschaftlichen und im schulischen Bereich, trotzdem wird in deren Eintrag in diesem Projekt nicht unterschieden, vom Online-Duden hingegen sehr wohl. Letzterer kennt wiederum das hier vorliegende Lemma nicht. Die Frage ist jetzt, ob man eine Analogie ziehen kann und wie diese zu belegen wäre. Gruß, Peter -- 16:33, 18. Mär. 2018 (MEZ)[Beantworten]
Meines Erachtens gehört das Lemma Pädagoge ergänzt, wie es der Duden sachgerecht vorgibt. Bei diesem Lemma stimmt es bereits.--Aeranthropos (Diskussion) 16:46, 18. Mär. 2018 (MEZ)[Beantworten]
Nur zu, Peter -- 16:48, 18. Mär. 2018 (MEZ)[Beantworten]

hi Aeranthropos, Ich habe auch eine Meinung dazu: gerade am Anfang ist es wichtig, die Denkweise hinter unseren Regelungen zu verstehen, Referenzen sind das A+O. Das hat nichts mit dem Autor zu tun, nur mit der Sache und der Qualitätssicherung. Wenn man gerne zwei Bedeutungen unterscheiden möchte, muss man diese beiden auch belegen. Ansonsten ist es ja nur eine Bedeutung mit zwei verschiedenen Beispielen/Varianten dazu. Also Standardreferenz oder Wiktionary:Fünf-Zitate-Regel.
Ich sehe es noch mal ganz pingelig genau: der Wikipedia-Artikel ist nicht zum Lemma, da ist es eine Weiterleitung, aber im Wikipediaartikel kommt das Lemma 'Verkehrspädagoge' vor und wird erläutert. Das wiederum rechtfertigt die [1], sonst wäre es nur [*]
damit ist Bedeutung 1 belegt und wir haben noch [2]. Die braucht 5 Zitate oder eben eine hinreichend gute Quelle, die die Güte einer Standardreferenz hat. Das wäre zb ein anderes Wörterbuch, Lexikon, eine Begriffsdefinition einer Behörde oder Universität. So etwas, das kann man dann unter Referenz unten angeben und dann nur noch 1 oder so viele Beispiele, wie man möchte. Ohne Referenz sollen es aber 5 sein. Mal so, mir ist es selbst oft genug passiert, dass ich beim Sammeln der fünf ein viel besseres Verständnis für die Bedeutungen gewonnen habe, und im Nachhinein die Beschreibungen und Sinnverwandten dahingehend ergänzt habe. mlg Susann Schweden (Diskussion) 12:55, 19. Mär. 2018 (MEZ)[Beantworten]

Ich habe ein wenig rumgesehen, kann das sein, dass 2 eigentlich nur eine Übertreibung/Anmaßung/Ungenauigkeit ist und keine eigene Bedeutung? Viele Bsp gibt es nicht. Es ist wie Englischlehrer = studierter Pädagoge oder = der aus Hobby oder gegen Geld am Nachmittag sein Wissen Teilende. mlg Susann Schweden (Diskussion) 13:18, 19. Mär. 2018 (MEZ)[Beantworten]

Hallo Susann Schweden, großes Lob zunächst: Du erklärst die für einen Neuling kribbeligen Formalienvorgaben wirklich ausgezeichnet. Ich versuche, mich damit zu befreunden. Zu deiner Anmerkung: Das Problem habe ich auch gelesen. Da bekriegen sich wohl einzelne kommerziell arbeitende Ausbildungsbetriebe, ob sie die (aufwertende) Abschlussbezeichnung verwenden dürfen. Der Haken liegt darin, dass der Begriff „Verkehrspädagoge“ ebenso wenig wie der des „Pädagogen“, „Lehrers“ oder „Juristen“ gesetzlich geschützt ist, also verfügbar ist. Ich halte das Zitat bei [2] insofern für seriös, als die Ausbildung mit der Abschlussbezeichnung „Geprüfter Verkehrspädagoge“ ja offensichtlich von dem zuständigen Verband so gestützt wird. Im Kontext zu dem Zitat heißt es

„Deshalb besteht seit Herbst 2014 für die erfolgreichen Absolventen der vorgesehenen Ausbildungskriterien die Möglichkeit, mit den jeweiligen Verbandsprüfungen abzuschließen und die Berechtigung zur Bezeichnung "Geprüfter Verkehrspädagoge / MPU-Berater (DVPK) bzw. "Geprüfter Kraftfahreignungsberater (DVPK)" (Deutscher Verband der Psychologen und Kraftfahreignungsberater e.V.)“. Sind die viel verwendeten Einzelsätze aus den Zeitungen „Welt“, „Zeit“ etc. nicht viel fragwürdiger? Ich könnte natürlich auch nach deinen Hinweisen aus der einschlägigen Fachliteratur weitere „Vorkommnisse“ des Wortes zu finden versuchen. Das braucht allerdings etwas Zeit.--Aeranthropos (Diskussion) 14:24, 19. Mär. 2018 (MEZ)[Beantworten]

tack für die Blümchen :) nun gibt es ein 5. ex und wir wollen es ja nicht ins Endlose ziehen, nur mal an einem Beispiel gemeinsam in die Tiefe der Formalien abtauchen. Dank auch Peter, zu dritt haben wir dann ja einen informativen Artikel hinbekommen. mlg Susann Schweden (Diskussion) 21:11, 19. Mär. 2018 (MEZ)[Beantworten]
Super, -und Dank euch auch von mir!--Aeranthropos (Diskussion) 12:42, 20. Mär. 2018 (MEZ)[Beantworten]