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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Master of Contributions in Abschnitt zu Bedeutung 1

zu Bedeutung 1[Bearbeiten]

Ich finde die Definition überhaupt nicht ideal. Wo gibt es denn nicht-öffentliche (also private?) Gaststätten? Ich würde die Bedeutung so formulieren „Ort an dem gegen Entgelt Speisen und Getränke verzehrt werden können“, so definiert es auch der Duden (nicht wörtlich, aber inhaltlich). - Master of Contributions (Diskussion) 06:57, 14. Sep. 2014 (MESZ)Beantworten