Diskussion:Ingenieurbüro

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Bedeutung

Bedeutung[Bearbeiten]

aus der Vandalenmeldung hierher kopiert, weil es ja direkt den Eintrag betrifft:

Soll es jetzt so bleiben, dass ein Ingenieurbüro nur von einem (1) Ingenieur betrieben wird, nachdem das Nasobem die Version gesichtet hat? --Peter Gröbner (Diskussion) 20:00, 17. Okt. 2015 (MESZ)Beantworten
Unterstreichung und Betonung des Zahlwortes sind nachträglich (20:28) erfolgt. --Peter Gröbner (Diskussion) 20:43, 17. Okt. 2015 (MESZ)Beantworten

Die Frage ist also, ob auch andere als Ingenieure ein Ingenieurbüro betreiben dürfen. Ich kenne mich da nicht aus, ob es eine Standes- Innungsordnung oder Entsprechendes gibt. Wie ist das zu sehen? --Susann Schweden (Diskussion) 20:10, 17. Okt. 2015 (MESZ)Beantworten

Die Frage ist nicht, ob es ein Ingenieur sein muss, sondern ob es auch mehrere sein können, wie es ursprünglich im Beitrag stand. Für Österreich gilt übrigens die Gewerbeordnung --Peter Gröbner (Diskussion) 20:28, 17. Okt. 2015 (MESZ)Beantworten

Meines Erachtens und nach den Informationen im Schwesterprojekt handelt es sich bei einem Ingenieurbüro auch nicht um Geschäftsräume, sondern um ein Unternehmen. --Peter Gröbner (Diskussion) 20:40, 17. Okt. 2015 (MESZ)Beantworten

Auch der Duden vertritt diese Meinung. --Peter Gröbner (Diskussion) 21:14, 17. Okt. 2015 (MESZ)Beantworten
Also, Freiberufler sind in Deutschland kein Gewerbe was z. B. Konsequenzen in der Raumanmietung (außerhalb von Gewerbeflächen) haben könnte. In A scheint es anders zu sein. Ich habe mal in einem Ing.-Büro gearbeitet, wo es zwei Chefs gab. Von diesen Chefs hatte dann jeder formal oder für die Behörden noch ein extra ein Büro unter seinem Namen in diesen Räumen. Die Angestellten waren auch bunt gemischt (eben halt in den drei Büros angestellt). So, sucht euch was aus. Will damit sagen, Ingenieurbüro ist ja (in D) nicht namensrechtlich geschützt. Alle die eine Ing-Urkunde besitzen, können ein oder mehrere Büros aufmachen. Ich habe auch noch eins. Ich wäre also für die Formulierung „eines oder mehrerer Ingenieure“. Aber einmal sind es halt die Räume (die nicht Pflicht sind) und zum anderen die Rechtsform. Übrigens: Für den Inschenör ist nichts zu schwör. ;-) --Acf Diskussion Acf :-) Ж # Ruhe, Abstand, Stressfreiheit? 21:26, 17. Okt. 2015 (MESZ)Beantworten
Es scheint mir daran zu liegen, dass Ingenieure in Österreich möglicherweise keine Freiberufler sind. --Peter Gröbner (Diskussion) 21:35, 17. Okt. 2015 (MESZ)Beantworten

Ich glaube, dass es in dem Satz „Das Ingenieurbüro […] hat neben der Bestandsaufnahme, der Auswertung der TV-Untersuchungen auch den Vorentwurf für diese Leistungen erbracht.“ ([1]) nicht um Räumlichkeiten geht. --Peter Gröbner (Diskussion) 21:39, 17. Okt. 2015 (MESZ)Beantworten