Diskussion:Cafetier

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Bedeutung[Bearbeiten]

Ich glaube nicht, dass ein Cafetier das Kaffeehaus besitzen muss, ich denke, es reicht, wenn er es betreibt bzw. gepachtet hat, womit er natürlich im juristischen Sinne unmittelbarer Besitzer, allerdings nicht Eigentümer wäre. Ob dieser rechtliche Unterschied jedem Leser klar ist? --Peter Gröbner (Diskussion) 10:07, 10. Jan. 2016 (MEZ)[Beantworten]