Unfallzeugin
Unfallzeugin (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Unfallzeugin | die Unfallzeuginnen |
Genitiv | der Unfallzeugin | der Unfallzeuginnen |
Dativ | der Unfallzeugin | den Unfallzeuginnen |
Akkusativ | die Unfallzeugin | die Unfallzeuginnen |
Worttrennung:
- Un·fall·zeu·gin, Plural: Un·fall·zeu·gin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈʊnfalˌt͡sɔɪ̯ɡɪn]
- Hörbeispiele: Unfallzeugin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die Zeugin eines Unfalls wurde
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Unfallzeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Unfallzeuge
Oberbegriffe:
- [1] Zeugin
Beispiele:
- [1] „Eine Unfallzeugin erlitt einen Schock und kam ins Krankenhaus.“[1]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] weibliche Person, die Zeugin eines Unfalls wurde
- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Unfallzeugin“, Seite 1102.
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Unfallzeugin“
- [1] Duden online „Unfallzeugin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unfallzeugin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Unfallzeugin“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Unfallzeugin“
Quellen: