Nachflucht
Nachflucht (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Nachflucht | —
|
Genitiv | der Nachflucht | —
|
Dativ | der Nachflucht | —
|
Akkusativ | die Nachflucht | —
|
Worttrennung:
- Nach·flucht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈnaːxˌflʊxt]
- Hörbeispiele: Nachflucht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswissenschaft: das Verlassen des eigenen Landes oder der eigenen Heimat, das nachträglich aufgrund neu eingetretener Umstände wie beispielsweise politische Verfolgung als Flucht qualifiziert wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus der Präposition nach und dem Substantiv Flucht
Beispiele:
- [1] „Bei der Nachflucht ist es umgekehrt, politisch verfolgt wird der Asylbewerber erst durch oder nach Verlassen seines Heimatstaats, der Ernst ist zweifelhaft, Gefahr ist mit „Nachflucht" regelmäßig nicht verbunden.“[1]
- [1] „Es bleibt dabei, daß Vor- und Nachflucht (ebenso wie Vor- und Nachzuflucht) auf der zeitlichen Ebene stehen, während das Beweisrecht einen örtlichen Anknüpfungspunkt verwendet.“[2]
Wortbildungen:
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ?
Quellen:
- ↑ Helmut Quaritsch: Recht auf Asyl, Studien zu einem missdeutetem Grundrecht, Berlin 1985, ISBN 3428458982, Seite 141
- ↑ Walther Fürst, Roman Herzog, Dieter C. Umbach: Festschrift für Wolfgang Zeidler - Band 1, 1987, ISBN 3110110571, Seite 942