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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Diskussionsbeitrag

Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

„Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.“ (Bundesdeutsches JGG, § 4) Zu welcher (reflexiven) Bedeutung gehört diese Verwendung des Lemmas? Peter -- 09:42, 23. Mär. 2016 (MEZ)Beantworten

Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}. Danke, Peter -- 07:43, 16. Jul. 2016 (MESZ)Beantworten