Diskussion:Forstwirt
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Länderspezifisch sehr unterschiedlich[Bearbeiten]
„Es haben nachzuweisen: … der Forstwirt [die erfolgreiche Vollendung der Diplomstudien der Studienzweige Forstwirtschaft oder Wildbach- und Lawinenverbauung der Studienrichtung Forst- und Holzwirtschaft an der Universität für Bodenkultur Wien] sowie die erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung für den höheren Forstdienst …“ (Österreichisches Forstgesetz 1975). Ich bezweifle, dass die Unterscheidung all dieser Bedeutungen im Rahmen eines Wörterbuchs möglich bzw. sinnvoll ist. Daher würde ich die derzeitigen Bedeutungen [1] und [2] zusammenfassen und im Übrigen auf das Schwesterprojekt verweisen. -- Peter -- 17:00, 23. Dez. 2018 (MEZ)