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Diskussion:Amtskirche

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Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Vollis in Abschnitt Öffentlich-rechtliche Form als Aspekt der Amtskirche

Öffentlich-rechtliche Form als Aspekt der Amtskirche[Bearbeiten]

Ich habe gerade mehrere Zitate eingefügt, die den Aspekt beleuchten, dass „Amtskirchen” öffentlich-rechtlich verfasste Gebilde sind (wie „Ämter” eben). Das kommt bei den beiden aufgeführten Bedeutungen nicht richtig heraus, aber es scheint mir auch keine eigenständige Bedeutung wert. Im Duden soll dieser Aspekt wohl durch den Zusatz „als öffentliche Institution” abgedeckt werden. Im DWDS hingegen würde ich das eher in die Nähe der zweiten Bedeutung rücken. Letztere erscheint mir eh etwas fragwürdig, denn eine „Amtskirche” muss keineswegs „vorherrschend” sein, wie das bereits im zweiten Zitat von Wamito durch die Nennung der Altkatholischen Kirche deutlich wird. Mir scheint es am besten, die zweite Bedeutung umzuformulieren, damit sie in einem Staat vorherrschende oder besonders anerkannte Kirchen erfasst. Den Hinweis auf „Staatskirchen” (die es in Deutschland laut Verfassung nicht gibt) und „Volkskirchen” (die eine Mitgliederzahl erfordern, die nicht alle „Amtskirchen” haben) würde ich streichen. Vollis (Diskussion) 18:07, 10. Apr. 2023 (MESZ)Beantworten

Wenn niemand eine bessere Idee hat, mache ich es demnächst so. Vollis (Diskussion) 18:18, 11. Apr. 2023 (MESZ)Beantworten