vindizieren

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vindizieren (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich vindiziere
du vindizierst
er, sie, es vindiziert
Präteritum ich vindizierte
Konjunktiv II ich vindizierte
Imperativ Singular vindizier!
vindiziere!
Plural vindiziert!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
vindiziert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:vindizieren

Worttrennung:

vin·di·zie·ren, Präteritum: vin·di·zier·te, Partizip II: vin·di·ziert

Aussprache:

IPA: [vɪndiˈt͡siːʁən]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild vindizieren (Info)
Reime: -iːʁən

Bedeutungen:

[1] rechtssprachlich: als Eigentümer vom Besitzer einer Sache die Aushändigung fordern

Herkunft:

von lateinisch vindicare → la „als Eigentum beanspruchen, Anspruch erheben“[1]

Beispiele:

[1] Der Autovermieter vindizierte den Sportwagen vom zahlungsunfähigen Mieter.
[1] „Dennoch ist er Eigentümer des ganzen PKW; verliert er den Besitz, so kann er den ganzen PKW vindizieren, einschließlich der fremden Reifen.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „vindizieren
[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-06448-X (10 Bände auf CD-ROM).

Quellen:

  1. Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-06448-X (10 Bände auf CD-ROM).
  2. Hans Josef Wieling: Sachenrecht. 5. Auflage. Springer, 2007, ISBN 9783540374039, Seite 23 (Google Books.)