verkehrspädagogisch
verkehrspädagogisch (Deutsch)[Bearbeiten]
Adjektiv[Bearbeiten]
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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verkehrspädagogisch | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:verkehrspädagogisch |
Worttrennung:
- ver·kehrs·pä·d·a·go·gisch, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈkeːɐ̯spɛdaˌɡoːɡɪʃ]
- Hörbeispiele: verkehrspädagogisch (Info)
Bedeutungen:
- [1] die Verkehrspädagogik betreffend
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] pädagogisch
Beispiele:
- [1] „Eine verkehrspädagogische Initiative betreut Kinder, die sich hier in Tretautos austoben dürfen.“[1]
- [1] „Was Eltern tun können, die sich über den Stand der verkehrspädagogischen Diskussion informieren und sofort mit ihren Kindern arbeiten wollen, zeigt die nachfolgende Bibliographie.“[2]
- [1] „Nicht das Fach (die Verkehrserziehung) oder das Lernprodukt (ein erwartetes Verkehrsverhalten) sollen der Ausgangspunkt der verkehrspädagogischen Überlegungen und Maßnahmen sein. Vielmehr steht das im Verkehr sich einen Lebensraum suchende [. . .] Kind mit seinen Möglichkeiten, Interessen, Problemen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.“[3]
- [1] „Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abzustimmen sind.“[4]
- [1] „Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflexion und die Entwicklung von Verhaltensvarianten ab.“[5]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [2] verkehrspädagogische Maßnahme/Weiterbildung
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] die Verkehrspädagogik betreffend
- [*] Wikipedia-Artikel „Verkehrspädagogik“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „verkehrspädagogisch“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „verkehrspädagogisch“
Quellen:
- ↑ Die Zeit, 17.12.1982, Nr. 51
- ↑ Die Zeit, 03.05.1974, Nr. 19
- ↑ Siegbert A. Warwitz: Verkehrserziehung vom Kinde aus. Wahrnehmen–Spielen–Denken–Handeln. 6. Auflage. Schneider Verlag, Baltmannsweiler 2009, ISBN 978-3-8340-0563-2, Seite 1.
- ↑ Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 4a, Abs.2
- ↑ Fahrerlaubnisverordnung (FeV) § 42, Abs. 2