v.s. Dlg a.n.g.
v.s. Dlg a.n.g. (Deutsch)[Bearbeiten]
Abkürzung[Bearbeiten]
Bedeutungen:
- [1] Finanzamt: von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
Beispiele:
- [1] "Erbringung v.s. Dlg a.n.g. gew" bedeutet "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt, gewerblich" ist eine Abkürzung des Finanzamts für die Bezeichnung eines Wirtschaftszweiges nach der Klassifikation durch das Statistische Bundesamtes (Klassifikations-Nr. 96.09 bzw. 96.09.0).
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] Finanzamt: von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt