rechtsverbindlich

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rechtsverbindlich (Deutsch)[Bearbeiten]

Adjektiv[Bearbeiten]

Positiv Komparativ Superlativ
rechtsverbindlich
Alle weiteren Formen: Flexion:rechtsverbindlich

Worttrennung:

rechts·ver·bind·lich, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sfɛɐ̯ˌbɪntlɪç]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild rechtsverbindlich (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: rechtlich gültig und für die Beteiligten verpflichtend

Herkunft:

Determinativkompositum aus Recht und verbindlich mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] rechtsgültig, rechtswirksam

Sinnverwandte Wörter:

[1] rechtskräftig

Gegenwörter:

[1] rechtsungültig, rechtsunwirksam

Oberbegriffe:

[1] verbindlich

Beispiele:

[1] Der Kaufvertrag wurde rechtsverbindlich abgeschlossen.
[1] Mit Ihrer und meiner Unterschrift wird unsere Vereinbarung rechtsverbindlich.
[1] Diese Aussage ist eine bloße Absichtserklärung und nicht rechtsverbindlich.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] ein rechtsverbindlicher Vertrag, eine rechtsverbindliche Auskunft/Erklärung, eine rechtsverbindliche Unterschrift/Vereinbarung/Zusage, ein rechtsverbindliches Abkommen
[1] etwas rechtsverbindlich festschreiben/vereinbaren/zusagen

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „rechtsverbindlich
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „rechtsverbindlich
[1] Duden online „rechtsverbindlich
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalrechtsverbindlich
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „rechtsverbindlich“ auf wissen.de
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „rechtsverbindlich