pfänden

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pfänden (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich pfände
du pfändest
er, sie, es pfändet
Präteritum ich pfändete
Konjunktiv II ich pfändete
Imperativ Singular pfänd!
pfände!
Plural pfändet!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
gepfändet haben
Alle weiteren Formen: Flexion:pfänden

Worttrennung:

pfän·den, Präteritum: pfän·de·te, Partizip II: ge·pfän·det

Aussprache:

IPA: [ˈp͡fɛndn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild pfänden (Info)
Reime: -ɛndn̩

Bedeutungen:

[1] transitiv: als Sicherheit für eine ausstehende Schuld in Gewahrsam nehmen

Herkunft:

Ableitung vom Substantiv Pfand

Beispiele:

[1] „Allerdings erst, als ein Gerichtsvollzieher damit gedroht hatte, einen Jet zu pfänden.“[1]
[1] „Eine Forderung, für die auf einem Bauwerke ein vertragsmäßiges Pfandrecht durch Urkundenhinterlegung begründet wurde, ist nach § 294 EO zu pfänden; eine Urkundenhinterlegung zur Begründung des zwangsweisen Pfandrechtes an dieser Forderung findet nicht statt.“[2]
[1] „Weigert sich der Gerichtsvollzieher, eine bestimmte Sache beim Schuldner zu pfänden, so kann der Gläubiger Erinnerung bei Gericht einlegen.“[3]

Wortbildungen:

pfändbar, Pfänder, Pfändung, verpfänden

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „pfänden
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „pfänden
[1] The Free Dictionary „pfänden
[1] Duden online „pfänden

Quellen:

  1. Fluggast wartet auf Entschädigung - bis der Gerichtsvollzieher am Rollfeld steht. In: sueddeutsche.de. 5. April 2016, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 15. Dezember 2017).
  2. Rechtssatz des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 14. November 1928
  3. Jürgen Rosa: Vollstreckungsrecht. Springer, 2013, Seite 52 (Zitiert nach Google Books).