nießbrauchen

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nießbrauchen (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich
du
es
Präteritum es
Konjunktiv II es
Imperativ Singular
Plural
Perfekt Partizip II Hilfsverb
genießbraucht haben
Keine weiteren Formen

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: niessbrauchen

Worttrennung:

nieß·brau·chen, Präteritum: –, Partizip II: ge·nieß·braucht

Aussprache:

IPA: [ˈniːsˌbʁaʊ̯xn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild nießbrauchen (Info)

Bedeutungen:

[1] zum eigenen Nutzen verwenden

Synonyme:

[1] nießnutzen

Beispiele:

[1] „Die Mitgift durfte der Mann nur nießbrauchen, und wenn er vor der Frau starb, nahm letztere sie mit nach Hause zurück; die Aussteuer. welche die Frau mitbrachte; blieb ihr Eigentum unter des Mannes Vormundschaft.“[1]
[1] „Er war mit menschenleeren u. verfallenen Gebäuden umgeben, die, wie es scheint, nun von liederlichen Leuten genießbraucht wurden.“[2]
[1] „Diese neu entstandenen Frauen konnten, außer dem Brautschatze, andere Güter eigenthümlich besitzen, die zwar den Männern anvertraut, von diesen verwaltet, und genießbraucht wurden, die aber der Mann nicht veräußern konnte, und wegen welcher die Gesetze den Frauen Sicherheit zu verschaffen und Klagen zu gestatten anfingen.“[3]

Wortfamilie:

Nießbrauch

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „nießbrauchen
[1] wissen.de „nießbrauchen

Quellen:

  1. Otto Henne–Am Rhyn: Allgemeine Kulturgeschichte von der Urzeit bis auf die Gegenwart. Erster Band, Otto Wigand, Leipzig 1877, Seite 22 (Zitiert nach Google Books).
  2. Aeschines' Reden. Erstes Bändchen, Wilhelm Engelmann, Leipzig 1855 (übersetzt von Gustav Eduard Benseler), Seite 159 (Zitiert nach Google Books).
  3. Johann-Joseph Abel: Historisches Gemälde der Lage und des Zustandes des weiblichen Geschlechts unter allen Völkern der Erde. August Schumann, Leipzig 1803, Seite 131 (Zitiert nach Google Books).