ne bis in idem

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ne bis in idem (Latein)[Bearbeiten]

Wortverbindung[Bearbeiten]

Worttrennung:

ne bis in idem

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Rechtsgrundsatz: niemand soll zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden, keine Doppelbestrafung

Herkunft:

wörtlich: „nicht zweimal für dieselbe Sache“

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „ne bis in idem