nachversteuern

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nachversteuern (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich versteuere nach
du versteuerst nach
er, sie, es versteuert nach
Präteritum ich versteuerte nach
Konjunktiv II ich versteuerte nach
Imperativ Singular versteuere nach!
Plural versteuert nach!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
nachversteuert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:nachversteuern

Worttrennung:

nach·ver·steu·ern, Präteritum: ver·steu·er·te nach, Partizip II: nach·ver·steu·ert

Aussprache:

IPA: [ˈnaːxfɛɐ̯ˌʃtɔɪ̯ɐn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild nachversteuern (Info)

Bedeutungen:

[1] im Nachhinein für etwas die Steuern zahlen

Beispiele:

[1] „Das Abkommen sieht vor, dass deutsche Kapitalflüchtlinge ihr illegal in der Schweiz angehäuftes Schwarzgeld einmalig nachversteuern können - zu Steuersätzen zwischen 19 und 34 Prozent.“[1]

Wortbildungen:

Nachversteuerung

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „nachversteuern
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalnachversteuern
[1] Duden online „nachversteuern
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „nachversteuern

Quellen:

  1. Barbara Schmid-Schalenbach: Fiskus-Flucht: Schweizer Bargeld-Blockade gegen deutsche Steuersünder. In: Spiegel Online. 18. September 2011, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 7. August 2016).