das Auge des Gesetzes

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das Auge des Gesetzes (Deutsch)[Bearbeiten]

Redewendung[Bearbeiten]

Worttrennung:

das Au·ge des Ge·set·zes

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele: Lautsprecherbild das Auge des Gesetzes (Info)

Bedeutungen:

[1] heute meist scherzhaft: die Polizei oder ein einzelner Polizist

Herkunft:

Dieses Bild verwendeten Autoren schon in der griechischen und römischen Antike; besondere Verbreitung erfuhr es dann durch Schillers berühmtes Gedicht „Das Lied von der Glocke“, dort heißt es: „Schwarz bedecket / Sich die Erde; / Doch den sichern Bürger schrecket / Nicht die Nacht, / Die den Bösen gräßlich wecket; / Denn das Auge des Gesetzes wacht.“[1]

Synonyme:

[1] Polizei, Polizist

Beispiele:

[1] „Noch strenger ruht das Auge des Gesetzes auf neuen Fahrern: Innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb des Führerscheins reichen schon zwei Strafpunkte für dessen Verlust, und es gibt keine Bewährung bei alkoholisiertem Fahren.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] das Auge des Gesetzes wacht

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auge
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAuge des Gesetzes
[1] Redensarten-Index „das Auge des Gesetzes
[1] Klaus Müller (Herausgeber): Lexikon der Redensarten. Herkunft und Bedeutung deutscher Redewendungen. Bassermann Verlag, München 2005, ISBN 3-8094-1865-X, DNB 974926760, „das Auge des Gesetzes“, Seite 35

Quellen:

  1. Wikisource-Quellentext „Friedrich Schiller, Das Lied von der Glocke
  2. Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: fr-aktuell.de vom 31.08.2005