befugt
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befugt (Deutsch)
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| befugt | — | — | ||
| Alle weiteren Formen: Flexion:befugt | ||||
Worttrennung:
- be·fugt, keine Steigerung
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] die Befugnis, das Recht, die Bevollmächtigung zu etwas besitzend
Synonyme:
- [1] berechtigt
Sinnverwandte Wörter:
- [1] bevollmächtigt
Gegenwörter:
- [1] unbefugt
Beispiele:
- [1] Du bist nicht dazu befugt, vor dem Supermarkt zu parken, wenn du gar kein Kunde bist.
- [1] „Allgemein ist anzumerken, daß der Bundespräsident durchaus befugt ist, sich auch politisch zu äußern.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] die Befugnis, das Recht, die Bevollmächtigung zu etwas besitzend
Quellen:
Worttrennung:
- be·fugt
Aussprache:
Grammatische Merkmale:
- Partizip Perfekt des Verbs befugen
| befugt ist eine flektierte Form von befugen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:befugen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag befugen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |
Worttrennung:
- be·fugt
Aussprache:
Grammatische Merkmale:
- 2. Person Plural Imperativ Präsens Aktiv des Verbs befugen
- 3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs befugen
- 2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs befugen
| befugt ist eine flektierte Form von befugen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:befugen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag befugen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |