bauseitig

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bauseitig (Deutsch)[Bearbeiten]

Adjektiv[Bearbeiten]

Positiv Komparativ Superlativ
bauseitig
Alle weiteren Formen: Flexion:bauseitig

Worttrennung:

bau·sei·tig, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈbaʊ̯ˌzaɪ̯tɪç], [ˈbaʊ̯ˌzaɪ̯tɪk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild bauseitig (Info), Lautsprecherbild bauseitig (Info)

Bedeutungen:

[1] den Bau(herren) betreffend[1]

Sinnverwandte Wörter:

[1] bauseits

Beispiele:

[1] „Ab einer Mediumstemperatur von größer 20°C sind Heizungs- und Solarumwälzpumpen mit einer Wärmedämmschale oder mit einer bauseitig aufgebrachten Wärmedämmung am Pumpengehäuse auszustatten.“[2]
[1] „Eine bauseitige Freigabe von Mustern ist nur schriftlich gültig.“[3]
[1] „Gerade bei Schimmel streiten sich beide Seiten allerdings häufig darum, wer ihn verursacht hat: Liegen bauseitige Mängel vor, haftet der Vermieter, hat aber der Mieter falsch geheizt und gelüftet, muss dieser für den Schaden aufkommen.“[4]
[1] „Als Chefin jenes Bundesressorts, das bauseitig am meisten mit dem Umzug nach Berlin zu tun hat, ist Schwaetzer für die Berliner inzwischen sogar ein gewisses Sicherheitsrisiko, wie gerade erst im Haushaltsausschuß des Bundestages offenbar wurde.“[5]
[1] „In den Bänken seien die Warmwasserleitungen aus Aluverbundrohren eingelegt und für den bauseitigen Anschluss vorbereitet worden.“[6]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „bauseitig
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „bauseitig
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „bauseitig

Quellen:

  1. Peter Mennigen: Das endgültige Bauherren-Handbuch. BoD – Books on Demand, 1999, Seite 24 (Google Books).
  2. Salzburger Bautechnikverordnung-Energie 2011, § 3 (6)
  3. Entscheidung des österreichischen Bundesvergabeamts vom 30. Mai 2012
  4. Andrea Nasemann: Die Maus im Haus. In: sueddeutsche.de. 17. Mai 2010, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 7. August 2017).
  5. Wolfgang Hoffmann: Bonner Kulisse. In: Zeit Online. 9. Juli 1993, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 7. August 2017).
  6. Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. März 2009