ausbürgern

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ausbürgern (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich bürgere aus
du bürgerst aus
er, sie, es bürgert aus
Präteritum ich bürgerte aus
Konjunktiv II ich bürgerte aus
Imperativ Singular bürgere aus!
Plural bürgert aus!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
ausgebürgert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:ausbürgern

Worttrennung:

aus·bür·gern, Präteritum: bür·ger·te aus, Partizip II: aus·ge·bür·gert

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯sˌbʏʁɡɐn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild ausbürgern (Info)

Bedeutungen:

[1] transitiv: jemandem die Staatsbürgerschaft entziehen oder daraus entlassen

Herkunft:

Ableitung zum Substantiv Bürger mit dem Derivatem aus- und Konversion mit nötiger Flexionsendung -n

Synonyme:

[1] denaturalisieren, entnationalisieren, expatriieren

Gegenwörter:

[1] einbürgern

Beispiele:

[1] „Sie hätten ihn eines schönen Tages, ohne irgendeinen Grund anzugeben, ausgebürgert, ihm seinen Paß weggenommen; keine Zeitung oder Zeitschrift in Deutschland wage, eine Zeile von ihm abzudrucken, er werde systematisch ausgehungert und seiner Lebensmöglichkeiten beraubt.“[1]
[1] „EU-Angehörige, Schweizer und in vielen Fällen Spätaussiedler dürfen ihren Pass behalten und trotzdem Deutsche werden. Alle anderen müssen sich erst mal ausbürgern lassen.“[2]

Wortbildungen:

Ausbürgerung

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „ausbürgern
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „ausbürgern
[1] The Free Dictionary „ausbürgern
[1] Duden online „ausbürgern

Quellen:

  1. Harry Graf Kessler: Tagebücher 1918 - 937. In: Projekt Gutenberg-DE. (URL).
  2. Deniz Baspinar: Deutschsein nicht en vogue. In: Zeit Online. 26. Mai 2009, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 17. Juli 2019).