arglistige Täuschung

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arglistige Täuschung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f, Wortverbindung, adjektivische Deklination[Bearbeiten]

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ arglistige Täuschung arglistige Täuschungen
Genitiv arglistiger Täuschung arglistiger Täuschungen
Dativ arglistiger Täuschung arglistigen Täuschungen
Akkusativ arglistige Täuschung arglistige Täuschungen
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ die arglistige Täuschung die arglistigen Täuschungen
Genitiv der arglistigen Täuschung der arglistigen Täuschungen
Dativ der arglistigen Täuschung den arglistigen Täuschungen
Akkusativ die arglistige Täuschung die arglistigen Täuschungen
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ eine arglistige Täuschung keine arglistigen Täuschungen
Genitiv einer arglistigen Täuschung keiner arglistigen Täuschungen
Dativ einer arglistigen Täuschung keinen arglistigen Täuschungen
Akkusativ eine arglistige Täuschung keine arglistigen Täuschungen

Worttrennung:

arg·lis·ti·ge Täu·schung, Plural: arg·lis·ti·ge Täu·schun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈaʁkˌlɪstɪɡə ˈtɔɪ̯çʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild arglistige Täuschung (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte.

Herkunft:

von arglistig und Täuschung

Oberbegriffe:

[1] Rechtsbegriff

Beispiele:

[1] In Deutschland werden die Rechtsfolgen einer arglistigen Täuschung in §123 BGB geregelt.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „arglistige Täuschung
[1] Gesetze im Internet (BMJ) „arglistige Täuschung“ §123