arglistige Täuschung
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arglistige Täuschung (Deutsch)
[Bearbeiten]starke Deklination ohne Artikel | ||
Singular | Plural | |
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Nominativ | arglistige Täuschung | arglistige Täuschungen |
Genitiv | arglistiger Täuschung | arglistiger Täuschungen |
Dativ | arglistiger Täuschung | arglistigen Täuschungen |
Akkusativ | arglistige Täuschung | arglistige Täuschungen |
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel | ||
Singular | Plural | |
Nominativ | die arglistige Täuschung | die arglistigen Täuschungen |
Genitiv | der arglistigen Täuschung | der arglistigen Täuschungen |
Dativ | der arglistigen Täuschung | den arglistigen Täuschungen |
Akkusativ | die arglistige Täuschung | die arglistigen Täuschungen |
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …) | ||
Singular | Plural | |
Nominativ | eine arglistige Täuschung | keine arglistigen Täuschungen |
Genitiv | einer arglistigen Täuschung | keiner arglistigen Täuschungen |
Dativ | einer arglistigen Täuschung | keinen arglistigen Täuschungen |
Akkusativ | eine arglistige Täuschung | keine arglistigen Täuschungen |
Worttrennung:
- arg·lis·ti·ge Täu·schung, Plural: arg·lis·ti·ge Täu·schun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈaʁkˌlɪstɪɡə ˈtɔɪ̯çʊŋ]
- Hörbeispiele: arglistige Täuschung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte.
Herkunft:
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsbegriff
Beispiele:
- [1] In Deutschland werden die Rechtsfolgen einer arglistigen Täuschung in §123 BGB geregelt.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
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- [1] Wikipedia-Artikel „arglistige Täuschung“
- [1] Gesetze im Internet (BMJ) „arglistige Täuschung“ §123