abäußern

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abäußern (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich äußere ab
du äußerst ab
er, sie, es äußert ab
Präteritum ich äußerte ab
Konjunktiv II ich äußerte ab
Imperativ Singular äußere ab!
Plural äußert ab!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
abgeäußert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:abäußern

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: abäussern

Worttrennung:

ab·äu·ßern, Präteritum: äu·ßer·te ab, Partizip II: ab·ge·äu·ßert

Aussprache:

IPA: [ˈapˌʔɔɪ̯sɐn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild abäußern (Info)

Bedeutungen:

[1] transitiv, veraltet: (einen Hörigen) von einem (gepachteten) Landgut vertreiben

Sinnverwandte Wörter:

[1] abmeiern

Beispiele:

[1] „Ich habe neulich meinen Leibeignen abäußern müssen.“[1]

Wortbildungen:

Konversionen: Abäußern, abäußernd, abgeäußert
Substantiv: Abäußerung

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „abäußern
[1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „abäußern
[1] Frühneuhochdeutsches Wörterbuch „abäussern
[1] Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Erster Theil. A bis E, Braunschweig 1807 (Internet Archive), Seite 4, Stichwort „abaͤußern“

Quellen:

  1. Justus Möser; Johanne Wilhelmine Juliane von Voigt, geb. Möser (Herausgeber): Patriotische Phantasien. Vierte verbesserte Auflage. Dritter Theil, Verlag von Friedrich Nicolai, Berlin 1820, Seite 266 (zitiert nach Google Books, abgerufen am 21. April 2019).