Zwangslizenzierung

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Zwangslizenzierung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Zwangslizenzierung die Zwangslizenzierungen
Genitiv der Zwangslizenzierung der Zwangslizenzierungen
Dativ der Zwangslizenzierung den Zwangslizenzierungen
Akkusativ die Zwangslizenzierung die Zwangslizenzierungen

Worttrennung:

Zwangs·li·zen·zie·rung, Plural: Zwangs·li·zen·zie·run·gen

Aussprache:

IPA: [ˈt͡svaŋslit͡sɛnˌt͡siːʁʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zwangslizenzierung (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: Umstand, dass die Erlaubnis zum Produzieren eines Produkts/Arzneimittels über den Klageweg vor Gericht sichergestellt wird; ein Patent soll also ohne Zustimmung des Patentinhabers genutzt werden

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Zwang und Lizenzierung mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Zwangslizenz

Oberbegriffe:

[1] Patentausnahme, Zulassung

Beispiele:

[1] „In Indien erlaubt Abschnitt 84 Absatz 1 des Patentgesetzes eine Zwangslizenzierung drei Jahre nach Erteilung eines Patents, wenn ein Produkt nicht zu einem "vernünftigen Preis" erhältlich ist.“[1]
[1] „Die Zwangslizenzierung von Immaterialgüterrechten – etwa von Patenten oder Urheberrechten – aufgrund einer missbräuchlichen Lizenzverweigerung gemäß Art. 102 AEUV ist besonders von ökonomischen Erwägungen getragen.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Zwangslizenzierung beantragen/durchsetzen

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Zwangslizenzierung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangslizenzierung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZwangslizenzierung

Quellen: