Zuzahlung

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Zuzahlung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Zuzahlung die Zuzahlungen
Genitiv der Zuzahlung der Zuzahlungen
Dativ der Zuzahlung den Zuzahlungen
Akkusativ die Zuzahlung die Zuzahlungen

Worttrennung:

Zu·zah·lung, Plural: Zu·zah·lun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈt͡suːˌt͡saːlʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zuzahlung (Info)

Bedeutungen:

[1] Eigenleistung zu erstatteten Beträgen
[2] Betrag von [1]

Synonyme:

[1, 2] Selbstbeteiligung

Sinnverwandte Wörter:

[2] Rezeptgebühr

Beispiele:

[1, 2] „Werden Versicherte (PensionsbezieherInnen [sic]) für Rechnung des Pensionsversicherungsträgers in einer der in Abs. 2 Z 1 bis 4 angeführten Einrichtungen (ausgenommen die Fälle der Zuschussgewährung durch den Pensionsversicherungsträger) untergebracht, so haben diese eine Zuzahlung zu leisten, deren Höhe sich nach § 154a Abs. 7 zweiter bis vierter Satz richtet.“[1]
[2] „Da Kassenpatienten für Medikamente in der Regel eigenes Geld zuschießen müssen, machten die Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel aus der Apotheke den größten Anteil an den gesamten Zuzahlungen aus.“[2]
[2] „Sie zahlen allerdings eine geringe Zuzahlung für jedes Medikament, wenn es zuzahlungspflichtig ist.“[3]

Wortbildungen:

zuzahlungsfrei, zuzahlungspflichtig

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Artikel „Selbstbeteiligung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zuzahlung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zuzahlung
[*] The Free Dictionary „Zuzahlung
[1, 2] Duden online „Zuzahlung

Quellen:

  1. Österreichisches Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 307d. (1), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
  2. Kim-Björn Becker: Kassenpatienten zahlen mehr. In: sueddeutsche.de. 7. Januar 2016, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 29. März 2016).
  3. Georg-August-Universität Göttingen, WELCOME CENTRE: Apotheken, abgerufen am 29. März 2016