Zutrittsverbot

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Zutrittsverbot (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Zutrittsverbot die Zutrittsverbote
Genitiv des Zutrittsverbots
des Zutrittsverbotes
der Zutrittsverbote
Dativ dem Zutrittsverbot den Zutrittsverboten
Akkusativ das Zutrittsverbot die Zutrittsverbote

Worttrennung:

Zu·tritts·ver·bot, Plural: Zu·tritts·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈt͡suːtʁɪt͡sfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zutrittsverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Untersagung, ein Gebäude, Gelände oder einen Raum zu betreten

Herkunft:

Determinativkompositum aus Zutritt und Verbot mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Zutrittsbeschränkung

Gegenwörter:

[1] Zutrittserlaubnis, Zutrittsrecht

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Die Warnanschläge ‚Gefahr durch Kran – Aufenthalt unter der schwebenden Last verboten!‘, die Betriebs- und Wartungsvorschriften und das Zutrittsverbot zum Kran für Unbefugte sind deutlich sichtbar anzuschlagen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Zutrittsverbot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zutrittsverbot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zutrittsverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZutrittsverbot

Quellen:

  1. Tiroler Landesregierung: Land- und forstwirtschaftliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzverordnung – LFSG-VO, § 29. 14. November 2001, abgerufen am 10. Oktober 2020.