Zivilrichterin

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Zivilrichterin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Zivilrichterin die Zivilrichterinnen
Genitiv der Zivilrichterin der Zivilrichterinnen
Dativ der Zivilrichterin den Zivilrichterinnen
Akkusativ die Zivilrichterin die Zivilrichterinnen

Worttrennung:

Zi·vil·rich·te·rin, Plural: Zi·vil·rich·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [t͡siˈviːlˌʁɪçtəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zivilrichterin (Info)

Bedeutungen:

[1] Frau, die Aufgaben der Rechtsprechung im zivilrechtlichen Bereich wahrnimmt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Zivilrichter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Zivilrichter

Oberbegriffe:

[1] Juristin, Richterin

Beispiele:

[1] „Die Zivilrichterin ist eine freundliche 38-jährige Dame mit einem klugen, schmalen Gesicht. Sie straft nicht, sondern schlichtet.“[1]
[1] „Am Tag der Verhandlung war ich erst seit drei Wochen Zivilrichterin am Amtsgericht.“[2]
[1] „Richterin in Köln entkommt Briefbomben-Anschlag – […] Der Wachsamkeit der Gerichtsmitarbeiter ist es zu verdanken, dass die Zivilrichterin und ihre Kollegen unversehrt blieben.“[3]
[1] „Bei der Verhandlung am Landgericht Magdeburg sagte Zivilrichterin Silvana Schulze am Dienstag: »Menschlich bin ich bei Ihnen, nur rechtlich wird es wohl nicht durchzusetzen sein.«“[4]
[1] [Russischer Gulag:] „Der letzte Teil seiner Erinnerungen wird erst entstehen, nachdem eine couragierte Zivilrichterin es auf Antrag der Verteidigung gewagt hatte, Paskos eineinhalb Jahre Reststrafe zur Bewährung auszusetzen.“[5]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] mit Adjektiv: eine gerechte, gnädige, milde, schlaue Zivilrichterin
[1] mit Verb: die Zivilrichterin ordnet an / entscheidet / erlässt / veranlasst / verhängt / verfügt / verkündet
[1] mit Verb: die Zivilrichterin befürwortet / betont / erläutert / klärt
[1] mit Verb: die Zivilrichterin lehnt etwas ab / setzt etwas aus / unterbricht / untersagt / vertagt (eine Entscheidung, eine Verhandlung)/
[1] mit Verb: die Zivilrichterin beanstandet / bemängelt / bezweifelt
[1] die Zivilrichterin spricht das Urteil / jemanden frei, die Zivilrichterin verurteilte jemanden zuJahren, eine Zivilrichterin als befangen ablehnen, vor der Zivilrichterin aussagen, stehen

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Zivilrichterin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZivilrichterin
[1] Duden online „Zivilrichterin

Quellen:

  1. Bernhard Borgeest: Die Würde des Menschen ist unantastbar. In: FOCUS Online. 13. November 2013, ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 4. Januar 2022).
  2. Juliane Ahner: Berufseinsteiger: Das erste Mal eine Wohnung räumen. In: Zeit Online. 19. April 2011, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 4. Januar 2022).
  3. Richterin in Köln entkommt Briefbomben-Anschlag. In: FOCUS Online. 19. November 2013, ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 4. Januar 2022).
  4. Kündigung für Schüler: Gericht gibt Klage wenig Chancen. In: FOCUS Online. 12. Juli 2016, ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 4. Januar 2022).
  5. Karin Schorsch: Tagebuch aus dem modernen Gulag. In: Deutschlandradio. 27. November 2006 (Buchbesprechung: Grigori Pasko: Die Rote Zone. Ein Gefängnistagebuch, Übersetzt von Hannelore Umbreit, Wallstein Verlag, 2006, 368 Seiten, URL, abgerufen am 4. Januar 2022).