Zeugenbeistand

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Zeugenbeistand (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Zeugenbeistand die Zeugenbeistände
Genitiv des Zeugenbeistandes
des Zeugenbeistands
der Zeugenbeistände
Dativ dem Zeugenbeistand
dem Zeugenbeistande
den Zeugenbeiständen
Akkusativ den Zeugenbeistand die Zeugenbeistände

Worttrennung:

Zeu·gen·bei·stand, Plural: Zeu·gen·bei·stän·de

Aussprache:

IPA: [ˈt͡sɔɪ̯ɡn̩ˌbaɪ̯ʃtant]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zeugenbeistand (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht, Prozessrecht, Deutschland: Rechtsanwalt, der einen Zeugen in einem Straf- oder Zivilprozess berät und unterstützt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Zeuge und Beistand mit dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

[1] Rechtsbeistand, Beistand

Beispiele:

[1] „Enrico T. muss heute genau aufpassen, was er sagt. So genau, dass ihm bei seiner Aussage im NSU-Prozess ein Anwalt zur Seite steht. Als er Mitte März zum ersten Mal im Gerichtssaal erschienen war, hatten mehrere Verteidiger der Angeklagten einen Zeugenbeistand für ihn gefordert – mit Erfolg: T. durfte vorerst gehen. Nun ist er erneut geladen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Zeugenbeistand
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zeugenbeistand
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zeugenbeistand

Quellen:

  1. Tom Sundermann: Der Mann zwischen den Ländern. In: Zeit Online. 28. April 2014, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 1. April 2019).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: abzusteigenden