Wiktionary:Löschkandidaten/Juli 2021

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Auf dieser Seite werden Einträge gelistet, die in Übereinstimmung mit den Löschregeln von einem Benutzer mit einem {{Löschantrag}} oder mit einem der Hinweise {{keine Belegstelle}}, {{URV}}, {{Urheberrecht ungeklärt}} versehen wurden. Die Diskussion läuft etwa zwei bis vier Wochen, danach trifft ein Administrator unter Berücksichtigung der in der Diskussion erbrachten Argumente eine Entscheidung.
Achtung: Bitte füge eventuell gefundene Referenzen und Belege in den Eintrag ein und vermerke dies kurz auf dieser Seite. Es hilft nichts, die Belege hier zu nennen und den Eintrag unbelegt zu lassen!
Wenn Du die Abschnittsüberschrift durch einen Zusatz ergänzt (z. B. [[<Seitenname>]], Bedeutung [2]), füge bitte eine Anker-Vorlage mit dem Seitennamen als Parameter hinzu, damit vom Eintrag direkt zur zutreffenden Löschdiskussion gesprungen wird.

bleibt

Die Bedeutungen [2–4] sind – soweit ich das überblicke – weder im Duden und DWDS noch bei Wikipedia aufgeführt. --Latisc (Diskussion) 12:02, 5. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Für Bedeutung 4 habe ich ausreichend viele Belege gefunden. Siehe Topologie --Hubert1965 (Diskussion) 14:56, 11. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
M.E. belegen diese Beispiele Bedeutung [4] nicht. Beim zweiten, dritten und fünften Bsp. ist die Bedeutung von Topologie "(Gelände)Beschaffenheit", aber nicht "systematische Beschreibung räumlicher Beziehungen allgemein". Die beiden anderen Bsp. verstehe ich leider nicht ganz, scheint aber etwas speziell Technisches/Mathematisches zu sein und eher zu Bed. [1] bis [3] zu passen. – Laut Duden Fremdwörterbuch wird unterschieden in: 1. "Lehre von Lage und Anordnung geometrischer Gebilde im Raum" und 2. "(Lehre von der) Wortstellung im Satz". Letzteres fehlt im Eintrag. Im Fremdwörterbuch weiter oben steht bei Topographie: "Beschreibung und Darstellung geographischer Örtlichkeiten, Lagebeschreibung". Wahrscheinlich wurden die beiden Begriffe verwechselt. --Scripturus (Diskussion) 17:51, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Ich habe den Artikel in diesem Sinne überarbeitet. --Scripturus (Diskussion) 22:59, 3. Nov. 2021 (MEZ)[Beantworten]
Nach Überarbeitung nun alle Bedeutungen belegt und illustriert:  Erledigt. --Edfyr (Diskussion) 00:07, 25. Mär. 2022 (MEZ)[Beantworten]

erledigt

Bed. [3] und [4] unbelegt: Indianername erfüllt m.E. Relevanzkriterien für Namen nicht und Adlerauge als Syn. für Hühnerauge ist mir persönlich unbekannt, habe auch im Internet nichts wirklich Belastbares dazu gefunden. --Scripturus (Diskussion) 23:25, 8. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

[3, 4] Netzverb Dictionary, s.v. Adlerauge Beste Grüße, Karso67 (Diskussion) 18:43, 18. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Private Website, die Daten aus dem Wiktionary übernommen hat. Wenn wir das als Ref. nehmen, beißt sich die Katze in den Schwanz. Gruß --Scripturus (Diskussion) 21:42, 18. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
siehe auch Benutzer_Diskussion:Andreas_Göbel zu Adlerauge und den anderen Angaben, die nunmehr alle wieder mit wiktionary als Quelle versehen sind. Damit sind 3+4 unbelegt, ich nehme sie weg. Sie können ja mit 5ex oder einer Ref erneut aufgenommen werden, mlg Susann Schweden (Diskussion) 18:09, 25. Aug. 2021 (MESZ)[Beantworten]

erledigt

Der Eintrag Geschoßpost wurde gelöscht und diese Löschung wurde damit begründet, dass es dafür nicht ausreichend Belege gäbe. Geschoßpost ist aber nur die korrekte österreichische Schreibweise von Geschosspost. (Das Wort Geschoß wird in Österrreich mit einem langen O gesprochen, daher muss es in Österreich mit ß statt ss geschrieben werden. Dasselbe Argument gilt für alle Komposita die daraus gebildet werden können.) In Geschoßpost gab es einen Lemmaverweis auf Geschosspost, daher werden beide Schreibweisen durch dieselben Belege und Referenzen belegt (dort übrigens mehrheitlich in der Schreibweise Geschoßpost). Wenn diese Referenzen nicht ausreichen, um den Eintrag Geschoßpost zu rechtfertigen, reichen sie auch nicht aus, um Geschosspost weiterbestehen zu lassen. Daher sollte auch dieser Eintrag gelöscht werden. --Hubert1965 (Diskussion) 14:26, 11. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Wie ich in der nunmehr verwaisten Diskussion:Geschoßpost geschrieben habe, bin ich dafür, beide Einträge zu behalten, Peter, 18:28, 11. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Pro Löschen: Wenn der Eintrag nicht zu belegen ist, dann muss er eben gelöscht werden; so sind nun mal die Regeln. --Udo T. (Diskussion) 23:42, 14. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
alle Seiten zu Geschoßpost/Geschosspost + Diskussionen gelöscht, weil das Lemma an sich bisher nicht zu belegen ist. Sollte sich das ändern, können alle gerne wieder angelegt werden. mlg Susann Schweden (Diskussion) 18:14, 7. Okt. 2021 (MESZ)[Beantworten]

bleibt

Es fehlen für jede der beiden Bedeutungen noch jeweils 4 Zitate aus seriösen Quellen, damit die jeweilige Bedeutung und damit auch der Eintrag belegt ist. --Udo T. (Diskussion) 23:37, 14. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Da die Diskussion auf der Eintragsdiskussionsseite bereits begonnen hatte und sich ausführlicher entwickelte, habe ich mich dort dazu geäußert. Peter, 17:00, 15. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Ganz prinzipiell vertrete ich den Standpunkt, dass ein Lemma, das alle folgenden Bedingungen erfüllt, nicht gelöscht werden darf:
  1. Das Lemma ist eine alternative Schreibweise eines anderen Lemmas. (Letzteres bezeichne ich hier als Hauptlemma)
  2. Das Lemma enthält einen Lemmaverweis auf das Hauptlemma
  3. Das Hauptlemma ist ausreichend belegt
  4. Das Lemma ist ein Kompositum
  5. alle Bestandteile des Kompositums existieren als Lemmata in Wiktionary, wobei die exakte Schreibweise jedes Bestandteils regelkonform und ausreichend belegt ist
Die Regeln 1 bis 3 sorgen dafür, dass die Bedeutung »kein kompletter Blödsinn« ist (Zitat aus Hilfe:Referenzen) und die Regeln 4 und 5 sorgen dafür, dass das Lemma korrekt geschrieben ist.
  • Vollgeschoß ist eine alternative Schreibweise von Vollgeschoss (Regel 1 erfüllt ✅)
  • Vollgeschoß enthält einen Lemmaverweis auf Vollgeschoss (Regel 2 erfüllt ✅)
  • Alle Bedeutungen von Vollgeschoss sind ausreichend belegt (Regel 3 erfüllt ✅)
  • Vollgeschoß ist ein Kompositum, bestehend aus dem Adjektiv voll und dem Substantiv Geschoß (Regel 4 erfüllt ✅)
  • voll existiert in Wiktionary und ist ausreichend belegt. Geschoß existiert in Wiktionary und ist ausreichend belegt. (Regel 5 erfüllt ✅)
Das Wort Vollgeschoß ist also »kein kompletter Blödsinn« und es ist korrekt geschrieben. Beides ist in Wiktionary leicht nachvollziehbar dokumentiert. Daher gibt es keinen Grund, den Eintrag Vollgeschoß zu löschen. --Hubert1965 (Diskussion) 18:47, 15. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
All diese Argumente zählen hier in dieser Löschdiskussion (LD) aber nicht; sie gehören möglicherweise in ein Meinungsbild (MB). Ich habe das Gefühl, du willst hier in dieser LD jetzt irgendwie mit dem Kopf durch die Wand. Aber die Regeln sind nun mal so, wie sie sind und können nur durch ein MB geändert werden (habe ich dir aber schon auf Diskussion:Vollgeschoß erklärt). Wenn du nicht in der Lage bist, den Eintrag „Vollgeschoß“ zu belegen, dann muss er sogar zwingend nach unserem derzeitigen Regelwerk gelöscht werden. Gruß --Udo T. (Diskussion) 19:06, 15. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Ist das hier ein Ort um Argumente für oder gegen eine Löschung vorzubringen, oder ein Ort um über Gefühle zu reden und personenbezogene Unterstellungen vorzubringen? Ich bitte darum, persönliche Befindlichkeiten außen vor zu lassen und sich stattdessen um mehr Sachlichkeit zu bemühen. Wir haben beide unsere Argumente vorgebracht. Jetzt sind andere am Zug ihre Sicht der Dinge vorzubringen. --Hubert1965 (Diskussion) 22:40, 15. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Nunja, wie ich oben bereits schrieb, ist unser Regelwerk da ziemlich eindeutig und lässt im Grunde keinen Spielraum. Nun hat ja Peter in der Zwischenzeit Nägel mit Köpfen gemacht und zumindest die Bedeutung [2] mittlerweile wirklich ausreichend belegt. So muss zumindest der Eintrag nicht mehr gelöscht werden. Es fehlen aber immer noch ausreichend Beispiel-Zitate aus seriösen Quellen für die Bedeutung [1], die aber entfernt werden muss, wenn es nicht gelingt, sie zu belegen. Vielleich magst du dich auch noch etwas einbringen? Denn schließlich hast ja du den Eintrag von einer alten Schreibweise in einen normalen Eintrag umgewandelt und möchtest doch sicher auch, dass die Bedueutng [1] im Eintrag stehen bleiben kann. Gruß --Udo T. (Diskussion) 22:54, 15. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Hieße das, wenn sie nicht belegt werden kann, dass die Bedeutung [1] in Österreich nicht verwendet wird oder dass sie immer mit kurzer Silbe gesprochen wird? Peter, 06:37, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Die Information „Vollgeschoß ist eine alte Schreibweise von Vollgeschoss. Sie ist nach der reformierten Rechtschreibung von 1996 nicht mehr korrekt.“ war jedenfalls falsch und es war daher dringend notwendig, sie „von einer alten Schreibweise in einen normalen Eintrag“ umzuwandeln. Die Alternative wäre allenfalls gewesen, den Eintrag ganz zu löschen. Peter, 08:40, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Vorschlag/Idee (unausgegoren): Zumindest in {{Lit-Duden: Universalwörterbuch|A=6}} werden öfter mal bei alternativen Schreibweisen nur ein, zwei, drei Beispiele für Komposita angeführt und dann: „usw.“ (ich muss noch ein konkretes Beispiel suchen). Ich bin bisher auch immer davon ausgegangen, dass damit alle Komposita in den alternativen Schreibweisen belegt sind, ich würde das auf diesen Fall auch anwenden wollen. --Seidenkäfer (Diskussion) 23:53, 15. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

@Seidenkäfer: Ja, so ähnlich sehe ich das auch, wobei wir hier sogar ganz ohne „usw.“ auskommen und glücklicherweise auch nichts an den Regeln ändern müssen und daher auch kein Meinungsbild brauchen. Udos oft wiederholte aber trotzdem falsche Behauptung, die Bedeutung des Wortes sei nicht belegt (ursprünglich alle Bedeutungen, jetzt nur noch Bedeutung [1]) ist ganz offenkundig und für jedermann leicht nachprüfbar falsch. Die Bedeutung ist ausreichend belegt, exakt so, wie es in Hilfe:Referenzen verlangt wird. Die Belege finden sich in ausreichender Zahl und Qualität beim Hauptlemma und der Lemmaverweis macht für jeden sichtbar, was das Hautlemma ist.
@Udo: Ich finde Peters Frage sehr klug. Kannst du sie bitte beantworten? --Hubert1965 (Diskussion) 08:50, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
@Hubert1965: Die Frage von Peter ist für die Auslegung der Belegpflicht völlig irrelevant. Die Belegpflicht verlangt nun einmal ohne Wenn und Aber, dass grundsätzlich jede Schreibweise belegt werden muss. Punkt. Aus. Ende.
Wenn das nicht gelingt, dann muss ein Eintrag gelöscht bzw. entsprechende Bedeutungsangaben entfernt werden.
In Wiktionary:Was Wiktionary nicht ist heißt es dazu unter Punkt 4 dann auch entsprechend: „[…] kein Forum zur Streuung von Wortschöpfungen oder von Wörtern, die in der Standard- oder Umgangssprache sehr selten benutzt werden. Dazu gehören Wörter, zu denen es keine nachprüfbaren, verständlichen Belege gibt.(Hervorhebung von mir)
Jeder Admin, der einen derartigen LA anders entschiede, würde m. E. nach derzeitigem Stand der Belegpflicht gegen die Regeln verstoßen.
Doch so wie es im Moment aussieht, ist die Bedeutung [1] aber mittlerweile durch ein in Österreich erschienenes Buch belegt.
Aber ansonsten und für weitere -geschoß-Einträge gilt: Entweder es kommt in einer Referenz vor oder du musst zwingend 5 Beispiel-Zitate anführen. Ob dir das nun passt oder nicht; du hast dich, wie jeder andere Benutzer auch, bitte an unsere Regeln zu halten. Alternativ kannst du dich vorher darum bemühen, per Meinungsbild (MB) für solche Fälle eine andere Regelung bezüglich der Belegpflicht zu erreichen.
Und noch etwas zum Schluss: Sieh in mir nun bitte nicht den bösen Admin, der dich triezt. Es ist nun mal (auch) mein Job als Admin, auf die Einhaltung von Regeln zu achten und andere Benutzer entsprechend darauf hinzuweisen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 10:22, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Ich stelle jetzt keinen Löschantrag, aber nach dieser Regelauslegung müsste auch das Oxydationsvermögen durch eine Referenz oder fünf projektkonforme Zitate belegt werden. Zumindest letzteres ist wahrscheinlich einfach, aber m. E. überflüssig. Peter, 12:05, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Ja, typisch BAETZ halt. Da hätte man seinerzeit viel früher und härter durchgreifen müssen... --Udo T. (Diskussion) 12:07, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Ich denke, dass in diesem Fall der Ersteller unerheblich ist. Wenn man früher Oxydation geschrieben hat, dann eben auch Oxydationsvermögen. Peter, 12:13, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Das ändert nichts daran, dass der Eintrag belegt werden muss. --Udo T. (Diskussion) 12:14, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Mir passt es eh, dass man zwingend 5 Beispiel-Zitate anführen muss. Das ist eine gute Regel und daran halte ich mich gerne. Aber du verlangst, dass ich für ein und dieselbe Bedeutung 10 Belege anführen soll. Das sehe ich nicht ein. Die 5 geforderten Belege existieren ja beim Hauptlemma, auf welches der Lemmaverweis mit den Worten »Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Vollgeschoss“.« verweist. Mission completed. Damit sind alle Regeln erfüllt. Es gibt keine Regel, die verlangt alle Schreibweisen zu belegen. Ich habe dich mehrmals gebeten, mir so eine Regel zu zeigen, das hast du bisher aber nicht gemacht. Es wird nur verlangt, Bedeutungen zu legen, und das habe ich in dem verlangten Umfang gemacht. Genau so steht es in den Regeln, auf die du immer wieder pochst. Daher sehe ich keine Notwendigkeit, irgend welche Regeln zu ändern. Man muss sich nur an die bestehenden Regeln halten, und das mache ich.
Ich könnte ja auch die 5 Belege, die in Vollgeschoss existieren, nach Vollgeschoß kopieren, damit du deinen Frieden hast. Aber was sollte das bringen? Genau um das nicht machen zu müssen gibt es einen Lemmaverweis. --Hubert1965 (Diskussion) 12:18, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
@Hubert1965, in Hilfe:Referenzen heißt es u. a.: „Wenn ein Wort oder eine Bedeutung unbelegt sind, sollte derjenige, der dies entdeckt, zunächst in den zur Verfügung stehenden Quellen nach passenden Referenzen suchen. Bleibt die Suche ergebnislos, ist der nächste Schritt die Markierung des Eintrags mit dem Baustein „keine Belegstelle““.
Das Wort „Vollgeschoß“ ist erkennbar nicht identisch mit „Vollgeschoss“; ergo ist „Vollgeschoß“ (auch als Lemmaverweis!!) gemäß den derzeitigen Regeln zu belegen. Und nun werde ich deutlich(er), denn auch meine Geduld ist begrenzt: du wirst dich bitte daran halten, ansonsten wirst du damit rechnen müssen, dass man dich wegen Missachtung unserer Regeln (hier Belegpflicht) sperrt. --Udo T. (Diskussion) 12:30, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
In diesem Fall ersuche ich aber um Durchführung eines regulären Benutzersperrverfahrens, das nach meinem Eindruck in vielen vergleichbaren Fällen aber nicht durchlaufen wurde. Peter, 12:40, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Im schlimmsten Fall wird es sicherlich zunächst zu befristeten Warn-Sperren kommen. Ich hoffe aber sehr, dass Hubert1965 vernünftig bleibt und sich an unsere Regeln halten wird. Es bleibt ihm natürlich unbenommen, per MB zu versuchen, eine andere Regelung der Belegpflicht für Lemmaverweise herbeizuführen. --Udo T. (Diskussion) 12:51, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
„Jeder Admin, der einen derartigen LA anders entschiede, würde m. E. nach derzeitigem Stand der Belegpflicht gegen die Regeln verstoßen.“, ist Deine Meinung – die ich nicht teile, aber selbst, wenn Du recht hast, ist kein Benutzer verpflichtet, einen Löschantrag zu stellen, wenn ihm die alternative Schreibweise aufgrund der belegten Bestandteile des Kompositums plausibel erscheint. Peter, 17:44, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Hört doch auf mit den zeitverschwendenden Diskussionen. Der beanstandete Eintrag ist mittlerweile hinreichend belegt und damit dürfte es ausreichen. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 12:45, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Es sind aber grundlegende Fragen und ich halte es für nicht notwendig und nicht zumutbar, jedes Kompositum von Geschoß, Spass, Ruß, Erde, Wert, wert und Chef einzeln zu belegen. Peter, 12:49, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Dann starte bitte (vielleicht zusammen mit Hubert1965) ein MB, um eine entsprechende Änderung der Belegpflicht für Lemmaverweise herbeizuführen. --Udo T. (Diskussion) 12:51, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]


Ich bin schon der Meinung, dass „Vollgeschoß“ und „Vollgeschoss“ dasselbe Wort sind. Wenn ich mich mit einem Deutschen über Vollgescho(ß/ss)e unterhalte, werde ich immer „Vollgeschoß“ sagen und der Deutsche immer „Vollgeschoss“, und wir werden von genau derselben Sache reden, ohne dass es zu Missverständnissen kommt. Ich werde auch das Wort Kaffee mit unbetontem A und langem betonten E aussprechen, während der Deutsch das A betonen wird und beide Vokale kurz spricht. Das ist ein viel größerer Unterschied als zwischen „Vollgeschoß“ und „Vollgeschoss“. Nur hat beim Kaffee die Varianz der Aussprache keine Folgen für die Rechtschreibung. Aber so, wie die beiden Aussprachevarianten von Kaffee dasselbe Wort sind, sind auch die beiden Aussprachevarianten von Vollgescho(ß/ss) ein und dasselbe Wort. Wenn das nicht so wäre, wäre es ja auch nicht in Ordnung, dass im Beitrag Geschosspost die beiden einzigen nachvollziehbaren Referenzen das Wort in der Schreibweise Geschoßpost belegen. Aber das ist offensichtlich in Ordnung. Also muss es auch für „Vollgeschoß“ und „Vollgeschoss“ in Ordnung sein, dass Belege, die in nur einer Schreibweise vorliegen, die Existenz und Bedeutung des Wortes in allen Schreibweisen belegen. --Hubert1965 (Diskussion) 12:53, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Nach dieser Erfahrung habe ich es aufgegeben, Meinungsbilder zu initieren. Peter, 13:52, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Ich gebs auf... Mir ist meine (freie) Zeit einfach zu wertvoll, um mich mit so etwas weiter herumzuplagen. Entweder du hältst dich an die Regeln oder du versuchst, über ein MB die Regeln anpassen zu lassen. Ansonsten wird es notgedrungen bei weiteren Regelverstößen auf eine Sperre hinauslaufen. --Udo T. (Diskussion) 13:00, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Zitat von Udo T.: »Ich hoffe aber sehr, dass Hubert1965 vernünftig bleibt und sich an unsere Regeln halten wird.« Hat außer Udo noch jemand den Eindruck, ich wäre unvernünftig oder würde gegen irgendwelche Regeln verstoßen? Wenn ja, dann bitte ich um eine Erklärung, gegen welche Regeln ich verstoße. Aber bitte nicht von Udo. Jemand anders soll mir bitte erklären weswegen genau mir eine Warn-Sperre angedroht wird. --Hubert1965 (Diskussion) 13:02, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Steht doch alles in Hilfe:Referenzen. Vielleicht hilft ja Hilfe:Belegen auch noch weiter. Dort steht unter anderem:

  • Nachweisen einer Wortbedeutung, einer unter dem Baustein 'Bedeutungen' formulierten Erklärung des Lemmas
    • wie? Im Abschnitt 'Referenzen und weiterführende Informationen:' anführen, wo diese Bedeutung nachzulesen ist
      • wieso? Jede im Wiktionary angeführte Bedeutung eines Lemmas (Begriffes, für den ein Eintrag angelegt ist) muss belegt sein -> Hilfe:Referenzen

(Hervorhebungen von mir)

--Udo T. (Diskussion) 13:14, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

@Udo: Was genau war unklar an »Aber bitte nicht von Udo«? --Hubert1965 (Diskussion) 13:23, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Nunja, ich denke mal, die meisten Benutzer hier werden wenig Lust verspüren, dir etwas zu erklären, was du dir selber im Grunde durchlesen kannst... --Udo T. (Diskussion) 13:27, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Und im Übrigen antworte ich wann ich will; ich lass mir von dir schließlich nicht (im übertragenen Sinne) den Mund verbieten... --Udo T. (Diskussion) 13:29, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
@Udo T.: Anstatt sachliche Argumente vorzubringen, gehst du zu Gewaltandrohungen (Androhung einer Sperre) über. Als ich darum bitte, dass mir jemand anders erklärt, warum so eine Sperre gerechtfertigt wäre, knallst du dieselben Argumente für eine Belegpflicht hin wie immer, aber ohne eine Begründung für die Androhung der Sperre zu liefern. Als ich dich darauf aufmerksam mache, dass ich mir eigentlich von einer objektiveren Person als dir eine Erklärung erbeten habe, stellst du unbegründete Vermutungen über die Meinungen anderer Personen in den Raum, die ich irgendwie ganz anders wahrgenommen habe als du. Bisher hat - außer dir selbst - noch niemand deinen Standpunkt bekräftigt. Ich lese aber Meldungen von anderen Personen, die zumindest zum Teil meiner Argumentation folgen.
Ich möchte aber auch hinzufügen, das ich es sehr verwerflich finde, meine Diskussionsbeiträge einfach so zu löschen. Ich glaube irgenwo gelesen zu haben, dass das ganz klar ein Regelverstoß ist, nur finde ich das entsprechende Dokument gerade nicht. Ganz dringend möchte ich dir daher anraten, mal diese Seite aufmerksam durchzulesen: Wiktionary:Wikiquette. Auch wenn du schon 15 Jahre dabei bist und ich erst seit wenigen Tagen aktiv am Geschehen teilnehme, ist das kein Grund, warum die Wikiquette für dich nicht gelten sollte. --Hubert1965 (Diskussion) 13:53, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Ach du willst eine Begründung für die vorsorglich angedrohte Sperre haben? Na das ist einfach: wer wissentlich und wiederholt Regelverstöße begeht, betreibt Vandalismus und kann dann natürlich auch gesperrt werden. Falls du es genau wissen willst: Das beharrliche Erstellen von unbelegten Einträgen verstößt gegen den Punkt „das wiederholte Einbringen von Texten oder Dateien, die gegen die Lösch- und/oder Schnelllöschregeln verstoßen.“ unter Wiktionary:Richtlinien.
Und als Admin darf ich zu administrativen Zwecken auch fremde Disk.-Beiträge verändern oder auch entfernen. Das vorhin von dir war klar erkennbar eine bewusste Provokartion (ich lass mir wie geschrieben von dir nicht den Mund verbieten) und für die Diskussion nicht zielführend. --Udo T. (Diskussion) 14:04, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Nachtrag: @Hubert1965, indem zuerst Peter die Bedeutung [2] und gerade vorhin Alexander die Bedeutung [1] belegt haben, haben zumindest diese beiden Benutzer (die jeweils auch Admin sind), meinen Standpunkt bekräftigt. --Udo T. (Diskussion) 14:16, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Ich teile Deinen Standpunkt, wie aus dieser Diskussion und jener auf der Diskussionsseite des Eintrags hervorgeht, nicht. Ich habe die m. E. überflüssigen Zitate nur angegeben, um eine Löschung des Eintrags zu verhindern. Peter, 14:21, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Eintrag bleibt. Beide Bedeutungen sind nunmehr ausreichend mit Zitaten belegt. --Alexander Gamauf (Diskussion) 14:10, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Ich möchte gerne zur Deeskalation beitragen: Unsere Regeln, die auf den ersten, vielleicht auch zweiten Blick kleinkariert und übertrieben erscheinen, waren nicht von Anfang an so. Sie haben sich durch gemeinschaftliche Beschlüsse ergeben. Ich erinnere mich noch an Zeiten, als z. B. ein Benutzer aufgrund der alten Schreibweise „Thier“ für „Tier“ auch „Thierschutzbund“ etc. (Beispiel hab ich grade erfunden, aber so in dem Sinn) eingetragen hat. Ein anderer Benutzer hat sich auf das Wort „Geruch“ spezialisiert und dem Argument, dass es vielleicht „Holzgeruch“ gibt, alles eingetragen von – was weiß ich – Ahornholzgeruch bis Zypernzederholzgeruch (Beispiele wiederum erfunden). Andere Benutzer wollten unbedingt irgendwelchen häufigen Falschschreibungen als Lemma angeben oder irgendwelche Aussprachevarianten, die sie persönlich oder ihre Oma anwenden. Da wird man wahnsinnig. Deshalb haben wir in heftig diskutierten Meinungsbildern uns dafür entschieden, jedes Lemma (ganz genau so, wie es geschrieben wird) der Belegpflicht zu unterwerfen. Das gilt auch für ein Lemma wie „Vollgeschoß“. Ob „Vollgeschoss“ bereits ausreichend belegt ist, spielt dabei keine Rolle. Da nun bereits seit einigen Jahren keine solchen Benutzer wie oben erwähnt rumtrollen, könnte ich mir gut vorstellen (und würde das auch befürworten), die Regeln in bestimmten Fällen (etwa in Fällen Geschoß, weibl. Wortformen, substantivierte Verben/Adjektive, bestimmte Bindestrich-Schreibweisen) zu lockern. Liebe Grüße --Seidenkäfer (Diskussion) 14:21, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Ich bin ebenfalls offen für (vernünftige) Regeländerungen per MB, warum auch nicht. Ich habe da in der Verhangenheit auch das eine oder andere unterstützt (zuletzt ging es aber um WT:RK). Aber es kann dann eben nicht sein, dass ein Benutzer daherkommt und meint, er könne die Regeln einfach ignorieren oder nach seinem Gutdünken auslegen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 14:32, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Auch Falschschreibungen werden unterschiedlich behandelt: Reflektion vs. wieviele. Vielen Dank für Deinen Versuch, zu deeskalieren. Peter, 14:25, 16. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Ähnliche Fälle[Bearbeiten]

Was ist eigentlich mit den Begriffen Halbgeschoß, Normalgeschoß, Sockelgeschoß und Sprenggeschoß? Diese vier Lemmata sind aktuell genau in demselben Zustand wie Vollgeschoß bevor ich an Vollgeschoss/Vollgeschoß zu arbeiten begann. Das heißt konkret:

  • Es gibt derzeit jeweils einen Eintrag, der mit ß geschrieben ist, der die Behauptung enthält, es handle sich dabei um eine veraltete Schreibweise.
  • Diese Behauptung ist falsch. (Ich glaube darüber müssen wir hoffentlich nicht mehr diskutieren, dass alle Komposita, die man aus Geschoß bilden kann, im österreichischen Standarddeutsch nach wie vor mit ß zu schrieben sind.)
  • Den jeweiligen Eintag mit ss gibt es nicht (Halbgeschoss, Normalgeschoss, Sockelgeschoss und Sprenggeschoss existieren nicht in Wiktionary).
  • Die Begriffe hingegen gibt es, und sie werden sowohl in Deutschland als auch in Österreich verwendet. Daher zweifle ich nicht daran, dass sich ausreichend Belege dafür finden lassen.

Es gibt jetzt 4 Möglichkeiten, wie mit der aktuellen Situation umgegangen werden kann:

  1. Man lässt alles so wie es jetzt ist. Dann wird von Wiktionary also weiterhin die falsche Behauptung verkündet, die vier Begriffe Halbgeschoß, Normalgeschoß, Sockelgeschoß und Sprenggeschoß wären veraltet, obwohl sie in Österreich nachweislich aufgrund der anderen Aussprache korrekt sind.
    Das ist keine gute Lösung.
  2. Man löscht die Einträge Halbgeschoß, Normalgeschoß, Sockelgeschoß und Sprenggeschoß und löscht damit Einträge von Begriffen, die „im wirklichen Leben“ verwendet werden (jeder, der im Hochbau zu tun hat, kennt und verwendet die ersten 3 Begriffe, und Sprengmeister, Ballistiker usw. haben mit Sprenggeschoßen zu tun)
    Das ist keine gute Lösung.
  3. Ich lege die Einträge Halbgeschoss, Normalgeschoss, Sockelgeschoss und Sprenggeschoss an, so wie ich auch den Eintrag Vollgeschoss angelegt habe, also mit allen verlangten Belegen und überarbeite die korrespondierensen Einträge Halbgeschoß, Normalgeschoß, Sockelgeschoß und Sprenggeschoß, so wie ich auch Vollgeschoß überarbeitet habe. Das heißt: Ich füge einen Lemmaverweis ein und hoffe, dass der Satz „Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag ...“ in dem Sinn verstanden wird, dass sich alle weiteren Informationen (also auch die Belege der Bedeutung) beim Hauptlemma befinden. Das wird aber unweigerlich zur Folge haben, dass ein bestimmter Admin Amok läuft, alle vier Beiträge zum Löschen vorschlägt, eine ewig lange Diskussion ohne nachvollziehbare Argumente führt, und ich dann eventuell wirklich gesperrt werde.
    Das ist keine gute Lösung.
  4. Ich lege die ss-Einträge wie in 3 beschrieben an, und ich lege auch die ß-Einträge an und belege alle Bedeutungen nicht nur wie von den Regeln verlangt mit 5 Zitaten, sondern - wie sich ein einziger Admin einbildet - mit 10 Zitaten (je 5 bei jeder Schreibweise, trotz sehr klar verständlichem Lemmaverweis.)
    Nachdem mich aber genau dieser eine Admin in den wenigen Tagen, in denen ich hier aktiv teilnehme, so dermaßen unfreundlich, arrogant und herablassend behandelt hat, und mir, anstatt seinen Standpunkt sachlich zu belegen, mit Sperre gedroht hat, kommt diese Variante für mich absolut nicht in Frage. Das mache ich nicht. Ich habe auch meinen Stolz und ich glaube nach wie vor alles richtig und regelkonform gemacht zu haben. Wenn nicht, bitte ich zum wiederholten Mal darum mir doch bitte zu erklären, warum der Lemmaverweis nicht ausreicht, um wie verlangt die Bedeutung zu belegen. (Nirgendwo wird verlangt, die Schreibweise einer Nebenform zu belegen. Ich habe alle vorhandenen Regeln in Hinblick auf diese Fragestellung sehr genau studiert und nichts gefunden, was den Standpunkt den angesprochenen Admins stützt.)
    Diese Lösung wird es nicht geben.

Nun liegt es an euch, zu entscheiden, was aus den Einträgen Halbgeschoß, Normalgeschoß, Sockelgeschoß und Sprenggeschoß werden soll. --Hubert1965 (Diskussion) 13:30, 17. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Meines Erachtens haben diese Einträge die gleiche Bleibeberechtigung wie die aktuell über 26 000 Einträge flektierter englischer Formen mit rotem Link zur Grundform. Diese sind zwar von der Belegpflicht ausgenommen (worden), ich denke aber, damit war gemeint, dass die Grundform belegt sein müsse. Wenn in dieser Diskussion immer wieder auf die Wichtigkeit der buchstabengetreuen Beachtung des Regelwerks durch neue Benutzer hingewiesen wird, erinnere ich daran, dass das Ergebnis eines anderen Meinungsbildes seit einem Jahrzehnt von vielen Mitarbeitenden beharrlich ignoriert, aber auch nicht geändert wird. --Peter, 14:00, 17. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Punkt 4. ist und bleibt (derzeit) der einzig regelkonforme und damit gangbare Weg. Wenn du den nicht gehen willst, dann versuche bitte vorher über ein MB eine Erleichterung bei der Belegpflicht für Lemmaverweise zu erreichen. --Udo T. (Diskussion) 14:09, 17. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
@Udo T.: Deine Drohung auf meiner Diskussionsseite ist völlig jenseitig und unangebracht. Du weißt wirklich wie kein anderer, wie man neue Mitglieder, die voll Tatandrang mithelfen wollen Wiktionary zu verbessern, und die sich an alle Regeln halten, erfolgreich demotiviert und vergrault. Ich fühle mich hier alles andere als willkommen. Auf Wiktionary:Wikiquette sind rund ein Dutzend Punkte aufgelistet, die dazu beitragen sollen, dass die Mitglieder von Wiktionary gut miteinander auskommen. Du hast gegen jede einzelnen dieser Punkte verstoßen. Vielleicht sollte man dich sperren? Aber nein, du bist der große Admin und ich der Neuling, dem man nicht erklären muss, was er falsch macht und ihn stattdessen lieber sperren möchte, weil einem die sachlichen Argumente ausgehen. Nur nicht erklären, warum ein Lemmaverweis hier nicht gelten soll! Wo käme man da hin, wenn man das jedem Neuen erklären müsste? Stattdessen lieber tagelang nicht auf meine Frage eingehen und mir eine Sperre androhen.
Ich habe genug. Wie kann ich mein Benutzerkonto wieder löschen? Ich finde leider den entsprechenden Link nicht. --Hubert1965 (Diskussion) 15:34, 17. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Sag mal Hubert1965, liest du dir die Sachen/Links/Hilfe-Seiten, die man dir aufzeigt, eigentlich auch durch? Hast Du Seidenkäfers Kommentar weiter oben durchgelesen? Hast du das Hinzufügen der noch fehlenden Beispiel-Zitaten im Eintrag „Vollgeschoß“ gestern durch Alexander zur Kenntnis genommen?
Und das auf deiner Benutzerseite ist keine Drohung, sondern eine Warnung mit entsprchenden Hinweisen. Hast du etwa wirklich erwartet, dass ich deine haltlosen Anfeindungen und Beleidigungen einfach so hinnehme? Und Sperren sollen nun mal vorher angekündigt werden, von Ausnahmen mal abgesehen. Du willst ziemlich offensichtlich einfach entgegen unseren Regeln (hier Belegpflicht) so weitermachen, weil du die Belegpflicht nicht akzeptieren möchtest, und erwartest von uns/mir, dass wir/ich da einfach nur zuschauen? Nur so funktioniert das aber nicht...
Zu deiner letzten Frage: du kannst dein Benutzerkonto nicht löschen; das lässt die MediaWiki-Software, nachdem du bereits Bearbeitungen gemacht hast, schlichtweg nicht zu.
--Udo T. (Diskussion) 15:49, 17. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Nachdem ein zwischenzeitlich gestellter Schnelllöschantrag für den Eintrag Halbgeschoß entfernt wurde, habe ich einen regulären Löschantrag (siehe unten) gestellt, da die derzeit angegebene Information m. E. falsch ist. Aus selbigem Grund habe ich bei den anderen genannten Lemmata einen Abschnitt-fehlt-Baustein mit Erklärung hinzugefügt, damit ersichtlich ist, dass die Schreibweise mit ß lediglich bei kurzer Aussprache der letzten Silbe nicht mehr korrekt ist.
Siehe dazu auch den Diskussionsbeitrag vom Seidenkäfer auf der Seite Diskussion:Normalgeschoß. Peter, 08:23, 18. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

gelöscht

Mithilfe einer Suchmaschine habe ich zwar einen Link zum IDS Mannheim erhalten, dessen Ergebnis war aber für mich nicht nachvollziehbar. Peter, 11:32, 17. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Typisch BAETZ halt; löschen... --Udo T. (Diskussion) 11:34, 17. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
ja, er hatte erst spät eingesehen, dass es nur mit 5 Beispielen geht und immer noch kommt ab und an ein Beitrag hoch... mlg Susann Schweden (Diskussion) 18:24, 7. Okt. 2021 (MESZ)[Beantworten]

erledigt

Der Haupteintrag ist noch nicht angelegt und die aktuelle Information, dass die Schreibweise nicht mehr korrekt wäre, falsch. Peter, 08:11, 18. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

dasch ja tüddelig, na ja, ich denke ich habe alles untergebracht, also es fehlt viel und das ist wohl dann, wenn es ergänzt wird, korrekt, bzw belegbar, hoffen wir mal. Hier aber als Löschkandidat erledigt Susann Schweden (Diskussion) 18:37, 7. Okt. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Ich habe das Gefühl, aktuell ist ein Abschnitt zu viel. Auch die Bezeichnung deutsches Hochdeutsch erscheint mir fragwürdig. Bundesdeutsches Hochdeutsch? Peter, 19:32, 7. Okt. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Hallo, Herr Gröbner, eigentlich schreibe ich ja nichts mehr zu deinen Einträgen, aber heute ist Donnerstag und es ist Oktober und wenn du was fühlst und dir was erscheint, mag es ja denkbar sein, das Ganze kulminiert in Aktion? Du änderst da was? Ich wünsche dir den Mut, dich auch über blöde Kommentare hnwegzusetzen und einfach Einträge so zu verbessern, wie es deinem Stand des Wissens und der Recherche entspricht. Nix für ungut. Susann Schweden (Diskussion) 19:59, 7. Okt. 2021 (MESZ)[Beantworten]
 Erledigt --Peter, 11:01, 10. Okt. 2021 (MESZ)[Beantworten]

gelöscht

Wie auf der Diskussionsseite ausgeführt, erscheint mir die Beleglage – auch angesichts der angeblich mit Cajón gleichlautenden Aussprache – recht dünn. Peter, 11:26, 20. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

In der Wikipedia wurde es einst von einer IP mit dem Hinweis „es gibt halt noch ein wort dafür und damit das auch jeder weis“ ergänzt. Na ja. --Yoursmile (Diskussion) 13:01, 20. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Ich habe mittlerweile dort auch schon nachgefragt: Wikipedia: Diskussion:Cajón#Karon und den damaligen Sichter angepingt. Gruß, Peter, 13:52, 20. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

… und noch immer keine Antwort. Auch die weniger seriösen Quellen sehen entweder nach WP-Recherche aus oder sie verweisen unter „Karon“ auf Instrumente, die in den Einzelbeschreibungen ausnahmslos „Cajon“ heißen: gelöscht,  Erledigt, --Edfyr (Diskussion) 00:32, 25. Mär. 2022 (MEZ)[Beantworten]

bleibt

Bed. [1] wird in den Referenzen nicht genannt und scheint daher nicht wirklich gebräuchlich zu sein. --Latisc (Diskussion) 07:35, 25. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Das habe ich bereits anlässlich dieser Änderung am 10. Jänner 2017 angemerkt. Der in der Zusammenfassungszeile genannte Rotlink in der Begriffsklärungsseite des Schwesterprojekts wurde dann am 19. Juli 2017 bereits entfernt (w:Spezial:Diff/167408095), dann wieder eingefügt und am 13. Mai 2019 entgültig entfernt. Peter, 08:30, 25. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
In der ersten Version des Wikipedia-Artikels stand: "* Resilienz (Materialwissenschaften), Fähigkeit eines Materials zu Elastizität". Ich habe mir die Bedeutung [1] also nicht aus den Fingern gesogen. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 12:00, 26. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Das hat auch niemand behauptet. Allerdings wurde diese Bedeutung – wie ich oben schrieb – am 19. Juli 2017 entfernt. Gruß, Peter, 12:07, 26. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Wie meinst Du das mit der ersten Version? Die von Dir zitierte Formulierung entstand am 5. Oktober 2015 durch diese Bearbeitung von Michileo.
Die Erstellung war am 10. Jun. 2001, der Text lautete damals: Lebende Systeme können innere und äussere Gegebenheiten niemals vollständig beherrschen. Sie müssen daher in der Lage sein, Abweichungen (Fehler) auszugleichen. Sie müssen fehlertolerant, fehlerfreundlich sein. Resilienz: Die Fähigkeit des Stehaufmännchens.
Peter, 13:53, 26. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]
w:Resilienz (Zahnmedizin) zu den Ref. hinzugefügt. Von den vier belegten Bsp. leider nur zwei nicht aus dem Bereich Zahnmedizin/Prothetik. Lehrbuch der Physik als FN der Bedeutungsangabe hinzugefügt — Google Books liefert leider nur Erwähnung des Wortes, immerhin ganzes Kapitel, und bibliographische Angabe ist möglich. Genügt das? --Edfyr (Diskussion) 12:18, 15. Dez. 2021 (MEZ)[Beantworten]

so wie ich es heute sehe, ist die Bedeutung umfassend belegt und bleibt damit, Susann Schweden (Diskussion) 20:40, 24. Dez. 2021 (MEZ)[Beantworten]

bleibt

Für Bedeutung [2] ist nur ein Zitat angegeben. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 07:36, 31. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Nach den aktuellen Angaben im Online-Duden und im DWDS ist es allgemein ein Kind, die Unerzogenheit steht in Klammer. Ich würde die beiden Bedeutungen zusammenfassen wie in den genannten Referenzen. Peter, 11:10, 31. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]


Im Südhessischen Wörterbuch gibt es einen entsprechenden Hinweis für [2], siehe hier. In Spalte 551 heißt es links oben dann:

„Im bes.: uneheliches Kind St Rhh verbr. (Syn. → Bankert).“

Den dort als Synonym angegebenen Begriff „Bankert“ kenne ich noch aus meiner Kindheit im Schwäbischen: damit war damals definitiv ein uneheliches Kind gemeint. Ist dann also anscheinend eher regional bzw. es könnte evtl. auch veraltet sein. Ich hab {{Lit-Maurer: Südhessisches Wörterbuch}} im Eintrag bereits eingetragen. Die Bed. [2] sollte damit belegt sein. Gruß --Udo T. (Diskussion) 11:46, 31. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

 OK Bankert ist mir sowohl aus Wien als auch aus Franken durchaus vertraut. Gruß, Peter, 11:51, 31. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

ist nun im Eintrag belegt, Susann Schweden (Diskussion) 18:45, 7. Okt. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Zuckerschlüssel (Wiedervorlage) [Bearbeiten]

erledigt

Ein Löschantrag wurde zurückgenommen und durch einen Erweitern-Baustein ersetzt. Nun ist wieder ein halbes Jahr vergangen, ohne dass sich etwas geändert hätte. Peter, 11:00, 31. Jul. 2021 (MESZ)[Beantworten]

Ich finde nix mehr, sehr wohl aber noch zwei Bedeutungen, die nach unseren Standards ebenfalls zu mager belegt sind. Verflixt, verlieren wir noch ein interessantes Lemma? Dann müssen wir den Eintrag aus dem ANR entfernen, ich würde ihn gern auf einer Unterseite meiner Benutzerseite „parken“. --Edfyr (Diskussion) 23:34, 28. Mär. 2022 (MESZ)[Beantworten]
Pro Löschung wegen mangelnder Belegstellen --Latisc (Diskussion) 15:49, 5. Apr. 2022 (MESZ)[Beantworten]

Seite nun auf Benutzer:Edfyr/Zuckerschlüssel geschoben, die dekl. Formen werde ich wegnehmen. Susann Schweden (Diskussion) 16:01, 5. Apr. 2022 (MESZ)[Beantworten]