Wiederholungswahl

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Wiederholungswahl (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Wiederholungswahl die Wiederholungswahlen
Genitiv der Wiederholungswahl der Wiederholungswahlen
Dativ der Wiederholungswahl den Wiederholungswahlen
Akkusativ die Wiederholungswahl die Wiederholungswahlen

Worttrennung:

Wie·der·ho·lungs·wahl, Plural: Wie·der·ho·lungs·wah·len

Aussprache:

IPA: [viːdɐˈhoːlʊŋsˌvaːl]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Wiederholungswahl (Info)

Bedeutungen:

[1] erneute Wahl, nachdem eine vorherige für ungültig erklärt wurde

Beispiele:

[1] „Wird die Wiederholungswahl nur in einem Teil des Wahlgebiets durchgeführt, so erhalten wahlberechtigte Personen, die bei der Hauptwahl in einem zu diesem Gebietsteil gehörenden Wahlbezirk mit Wahlschein gewählt haben, auf Antrag ihren Wahlschein mit Gültigkeitsvermerk für die Wiederholungswahl zurück, wenn sie inzwischen aus dem Gebiet der Wiederholungswahl verzogen sind und ihr Wahlrecht weiterhin besteht.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Wiederholungswahl
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wiederholungswahl
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Wiederholungswahl
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWiederholungswahl

Quellen:

  1. Paul Schumacher, Thomas Nobbe: Das Landeswahlrecht in Brandenburg. (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz). Kommunal- und Schul-Verlag, 2019, ISBN 978-3-8293-0714-7, Seite 255 (Zitiert nach Google Books)