Widerspruchsfreiheit

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Widerspruchsfreiheit (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Widerspruchsfreiheit
Genitiv der Widerspruchsfreiheit
Dativ der Widerspruchsfreiheit
Akkusativ die Widerspruchsfreiheit

Worttrennung:

Wi·der·spruchs·frei·heit, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈviːdɐʃpʁʊxsˌfʁaɪ̯haɪ̯t]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Widerspruchsfreiheit (Info)

Bedeutungen:

[1] die Eigenschaft einer Argumentation oder einer Vorschrift, frei von Widersprüchen zu sein
[2] Logik: die Widerspruchsfreiheit einer Menge von Aussagen ist gegeben, wenn aus ihr kein Widerspruch abgeleitet werden kann
[3] Informatik: Eigenschaft einer Datenbank keine widersprüchlichen Daten zu enthalten

Herkunft:

[1] Ableitung des Substantivs vom Adjektiv widerspruchsfrei mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -heit

Synonyme:

[2] Konsistenz
[3] Integrität, Konsistenz

Gegenwörter:

[1] Widersprüchlichkeit
[2] Widersprüchlichkeit, Inkonsistenz
[3] Inkonsistenz

Oberbegriffe:

[1–3] Eigenschaft

Beispiele:

[1] Die Gesetze haben keine Widerspruchsfreiheit: Diese Eiche muss aus Sicherheitsgründen gefällt werden, sie steht jedoch unter Naturschutz und muss daher stehen bleiben.
[2] Die Widerspruchsfreiheit der Logik kann nicht bewiesen werden.
[3] Um die Widerspruchsfreiheit der Datenbank zu gewährleisten, werden die Integritätsbestimmungen vor jeder Änderung überprüft.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] innere Widerspruchsfreiheit, äußere Widerspruchsfreiheit
[2] Beweis der Widerspruchsfreiheit

Wortbildungen:

[2] Widerspruchsfreiheitsbeweis

Übersetzungen[Bearbeiten]

[2] Wikipedia-Artikel „Widerspruchsfreiheit
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWiderspruchsfreiheit