Whistleblowing

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Whistleblowing (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Whistleblowing
Genitiv des Whistleblowings
Dativ dem Whistleblowing
Akkusativ das Whistleblowing

Worttrennung:

Whi·stle·blow·ing, kein Plural

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Whistleblowing (Info)

Bedeutungen:

[1] das Aufdecken und Enthüllen von brisanten, von der Allgemeinheit nicht tolerierbaren Fehlverhaltensweisen einzelner Individuen in Organisationen und Unternehmen wie Korruption, Forschungsfälschung, Diebstahl geistigen Eigentums etc. im Sinne der Allgemeinheit

Herkunft:

abgeleitet von der englischen Redewendung: "to blow the whistle on someone" (deutsch: "jemanden verpfeifen"). Die in Frage stehende Verhaltensvariante wurde zunächst 1963 in den Vereinigten Staaten so bezeichnet und ging im Zusammenhang mit juristischen Diskussionen zu diesem Thema in den deutschen Sprachgebrauch über.[1]

Beispiele:

[1] „Institutionen brauchen eigene Whistleblower-Regelungen […]. Denn Whistleblowing ist ein Fremdwort, dessen Erscheinen hierzulande neben einer Aufmerksamkeitsverschiebung auch einen internationalen Wissenstransfer im Recht signalisiert.“ [1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Whistleblower
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWhistleblowing
[1] Corinna Nadine Schulz: "Whistleblowing in der Wissenschaft - Rechtliche Aspekte im Umgang wissenschaftlichem Fehlverhalten", Baden-Baden 2008

Quellen:

  1. 1,0 1,1 Miloš Vec: Wer den Plagiator verpfeift, muss mit Undank rechnen. In: Frankfurter Allgemeine. Zeitung für Deutschland. Nummer 47, 25. Februar 2009, ISSN 0174-4909, Seite N5.