Zum Inhalt springen

Wettbewerbsverbot

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Wettbewerbsverbot (Deutsch)

[Bearbeiten]
Singular Plural
Nominativ das Wettbewerbsverbot die Wettbewerbsverbote
Genitiv des Wettbewerbsverbotes
des Wettbewerbsverbots
der Wettbewerbsverbote
Dativ dem Wettbewerbsverbot den Wettbewerbsverboten
Akkusativ das Wettbewerbsverbot die Wettbewerbsverbote

Worttrennung:

Wett·be·werbs·ver·bot, Plural: Wett·be·werbs·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈvɛtbəvɛʁpsfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Wettbewerbsverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht, Wirtschaft: Einschränkung für Arbeitnehmer, konkurrierende wirtschaftliche Betätigungen zu ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber auszuüben

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Wettbewerb und Verbot mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Sollte der Arbeitnehmer aufgrund eines alten Arbeitsvertrags in einem bestimmten Bereich ein Wettbewerbsverbot haben, so muss er dies unaufgefordert mitteilen.“[1]

Übersetzungen

[Bearbeiten]
[1] Wikipedia-Artikel „Wettbewerbsverbot
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wettbewerbsverbot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Wettbewerbsverbot
[1] Duden online „Wettbewerbsverbot

Quellen:

  1. Fünf unzulässige Fragenkategorien im Vorstellungsgespräch. In: merkur.de. ISSN 2510-4179 (URL, abgerufen am 4. Januar 2026).