Volksbegehren
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Volksbegehren (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, n[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Volksbegehren | die Volksbegehren |
Genitiv | des Volksbegehrens | der Volksbegehren |
Dativ | dem Volksbegehren | den Volksbegehren |
Akkusativ | das Volksbegehren | die Volksbegehren |
Worttrennung:
- Volks·be·geh·ren, Plural: Volks·be·geh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈfɔlksbəˌɡeːʁən]
- Hörbeispiele:
Volksbegehren (Info)
Bedeutungen:
- [1] in Deutschland und Österreich: Instrument der direkten Demokratie zur Einbringung eines Gesetzesvorschlags in das Parlament
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Rechtsgültige Volksbegehren sind von der Volksvertretung binnen drei Monaten nach Unterbreitung zu behandeln und binnen weiterer drei Monate dem Volk zur Entscheidung vorzulegen.[1]
- [1] Deutschland würde reformfähiger, wenn Teile der Bevölkerung ihre Fragen durch Volksbegehren besser an die gesamte Gesellschaft herantragen könnten.[2]
- [1] [Berlin:] „Ziel des Volksbegehrens ist es, gewinnorientierte Immobilienkonzerne zu enteignen, die mehr als 3000 Wohnungen in ihrem Bestand haben.“[3]
Übersetzungen[Bearbeiten]
|
- [1] Wikipedia-Artikel „Volksbegehren“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Volksbegehren“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Volksbegehren“
- [1] The Free Dictionary „Volksbegehren“
Quellen: