Versailler Vertrag

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Versailler Vertrag (Deutsch)[Bearbeiten]

Wortverbindung, Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Versailler Vertrag
Genitiv des Versailler Vertrags
des Versailler Vertrages
Dativ dem Versailler Vertrag
Akkusativ den Versailler Vertrag

Worttrennung:

Ver·sail·ler Ver·trag, kein Plural

Aussprache:

IPA: [vɛʁˈzaɪ̯ɐ fɛɐ̯ˈtʁaːk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Versailler Vertrag (Info)

Bedeutungen:

[1] 1919 geschlossener Friedensvertrag zwischen den am Ersten Weltkrieg beteiligten Staaten

Oberbegriffe:

[1] Vertrag

Beispiele:

[1] „In der Weimarer Republik sahen Staatsbehörden die Abwehr der im Versailler Vertrag festgeschriebenen Alleinschuld der Mittelmächte als nationale Aufgabe, um die damit begründeten Auflagen zu mildern und zu revidieren […].“[1]
[1] „Die DNVP forderte die Regierung auf, den Versailler Vertrag für null und nichtig zu erklären.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Versailler Vertrag
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Versailler Vertrag
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVersailler+Vertrag

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Kriegsschuldfrage
  2. Frederick Taylor: Inflation. Der Untergang des Geldes in der Weimarer Republik und die Geburt eines deutschen Traumas. 1. Auflage. Siedler Verlag, München 2013, ISBN 9783827500113, Seite 294