Verfassungswesen

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Verfassungswesen (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Verfassungswesen
Genitiv des Verfassungswesens
Dativ dem Verfassungswesen
Akkusativ das Verfassungswesen

Worttrennung:

Ver·fas·sungs·we·sen, kein Plural

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈfasʊŋsˌveːzn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verfassungswesen (Info)

Bedeutungen:

[1] Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Einrichtungen, die die Einhaltung einer Verfassung garantieren

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verfassung und Wesen sowie dem Fugenelement -s

Beispiele:

[1] „Das machtbewußte Bürgertum von Besitz und Bildung setzte auf Verfassungswesen,Abschaffung aller Geburtsprivilegien, freien Wettbewerb der Talente.“[1]
[1] „Und an sich ist dieses Erbe auch eine Bereicherung für unser Verfassungswesen, wenn das Amt auch entsprechend ausgebaut wäre und nicht nur ein schamvoll entmachtetes Feigenblatt.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfassungswesen“ (Korpusbelege)
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerfassungswesen
[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion unter der Leitung von Günther Drosdowski (Herausgeber): Brockhaus-Enzyklopädie. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Band 26: Deutsches Wörterbuch I, A–GLUB, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1995, ISBN 3-7653-1126-X, DNB 943161819, Seite 21 f, Liste „Im Lexikon vorkommende Bereiche sowie Fach- und Sondersprachen“ dort auch „Verfassungswesen“

Quellen:

  1. Die Welt, 14.01.2005; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfassungswesen
  2. www.jungefreiheit.de, gecrawlt am 08.01.2011; zitiert nach: Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerfassungswesen