Verfassungswesen
Verfassungswesen (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, n[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Verfassungswesen | —
|
Genitiv | des Verfassungswesens | —
|
Dativ | dem Verfassungswesen | —
|
Akkusativ | das Verfassungswesen | —
|
Worttrennung:
- Ver·fas·sungs·we·sen, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈfasʊŋsˌveːzn̩]
- Hörbeispiele: Verfassungswesen (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Einrichtungen, die die Einhaltung einer Verfassung garantieren
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Verfassung und Wesen sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Das machtbewußte Bürgertum von Besitz und Bildung setzte auf Verfassungswesen,Abschaffung aller Geburtsprivilegien, freien Wettbewerb der Talente.“[1]
- [1] „Und an sich ist dieses Erbe auch eine Bereicherung für unser Verfassungswesen, wenn das Amt auch entsprechend ausgebaut wäre und nicht nur ein schamvoll entmachtetes Feigenblatt.“[2]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ?
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfassungswesen“ (Korpusbelege)
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verfassungswesen“
- [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion unter der Leitung von Günther Drosdowski (Herausgeber): Brockhaus-Enzyklopädie. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Band 26: Deutsches Wörterbuch I, A–GLUB, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1995, ISBN 3-7653-1126-X, DNB 943161819 , Seite 21 f, Liste „Im Lexikon vorkommende Bereiche sowie Fach- und Sondersprachen“ dort auch „Verfassungswesen“
Quellen:
- ↑ Die Welt, 14.01.2005; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfassungswesen“
- ↑ www.jungefreiheit.de, gecrawlt am 08.01.2011; zitiert nach: Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verfassungswesen“