Vereinigungskriminalität

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Vereinigungskriminalität (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Vereinigungskriminalität
Genitiv der Vereinigungskriminalität
Dativ der Vereinigungskriminalität
Akkusativ die Vereinigungskriminalität

Worttrennung:

Ver·ei·ni·gungs·kri·mi·na·li·tät, kein Plural

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈʔaɪ̯nɪɡʊŋskʁiminaliˌtɛːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vereinigungskriminalität (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Straftatbestand, der in Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung steht

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Vereinigung und Kriminalität mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Kriminalität

Beispiele:

[1] „Die für Vereinigungskriminalität zuständige Staatsanwaltschaft II beim Berliner Landgericht wirft den zehn Beschuldigten der beiden Firmen vor, die Treuhandanstalt bei der Abwicklung des Unternehmens um 73 Mio. DM betrogen zu haben.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Vereinigungskriminalität
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vereinigungskriminalität
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vereinigungskriminalität
[1] Duden online „Vereinigungskriminalität

Quellen:

  1. Durchsuchung und Haftbefehle bei Thyssen. In: Welt Online. 9. August 1996, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 14. November 2022).