Unterhändlerin

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Unterhändlerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Unterhändlerin die Unterhändlerinnen
Genitiv der Unterhändlerin der Unterhändlerinnen
Dativ der Unterhändlerin den Unterhändlerinnen
Akkusativ die Unterhändlerin die Unterhändlerinnen

Worttrennung:

Un·ter·händ·le·rin, Plural: Un·ter·händ·le·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʊntɐˌhɛndləʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Unterhändlerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die für eine Institution (Staat, Partei) Verhandlungen führt, um anderen möglichst viel für die eigenen Ziele abzuringen

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Unterhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Unterhändler

Oberbegriffe:

[1] Händlerin

Unterbegriffe:

[1] Chefunterhändlerin

Beispiele:

[1] Die Unterhändlerin saß bereits im Hinterzimmer.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Unterhändlerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unterhändlerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalUnterhändlerin
[1] Duden online „Unterhändlerin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Unterhändlerin