Treuhand

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Treuhand (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Treuhand
Genitiv der Treuhand
Dativ der Treuhand
Akkusativ die Treuhand

Worttrennung:

Treu·hand, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈtʁɔɪ̯ˌhant]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Treuhand (Info)

Bedeutungen:

[1] kurz für: Anstalt/Gesellschaft/Organisation, die für jemand anderen in Treuhandschaft agiert
[2] kurz für: Bundesbehörde, die mit Privatisierungen in der ehemaligen DDR beauftragt war
[3] Rechtssprache, Rechtsverhältnis: Form einer Wahrnehmung Rechte anderer

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv treu und dem Substantiv Hand

Synonyme:

[1] Treuhandgesellschaft
[1, 2] Treuhandanstalt
[3] Treuhandschaft

Oberbegriffe:

[1] Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft
[2] Bundesbehörde
[3] Verfügungsrecht

Unterbegriffe:

[1] Sicherungstreuhand, Verwaltungstreuhand

Beispiele:

[1] „Die Treuhand kann als Sicherungstreuhand Ansprüche des Treuhänders gegen den Treugeber sichern oder als Verwaltungstreuhand bloße Verwaltungszwecke haben.“[1]
[2] Das Treuhandgesetz von 1990 war die Grundlage für die Arbeit der Treuhand.
[3] Bei der Treuhandschaft geht das Recht über eine Sache zu verfügen, zum Beispiel über ein Vermögen, von einem Treugeber auf einen Treuhänder über.

Wortbildungen:

Treuhandabkommen, Treuhandanstalt, Treuhandbestimmung, Treuhandbetrieb, Treuhandgebiet, Treuhandgeschäft, Treuhandgesellschaft, Treuhandgesetz, Treuhandkonsortium, Treuhandkonto, Treuhandschaft, Treuhandstelle, Treuhandsystem, Treuhandverhältnis, Treuhandvermögen, Treuhänder

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Artikel „Treuhand
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Treuhand
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Treuhand
[1] The Free Dictionary „Treuhand
[2, 3] Duden online „Treuhand

Quellen:

  1. Handels- und Gesellschaftsrecht. In: juracademy.de. Abgerufen am 5. April 2022.