Tatmehrheit

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Tatmehrheit (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Tatmehrheit die Tatmehrheiten
Genitiv der Tatmehrheit der Tatmehrheiten
Dativ der Tatmehrheit den Tatmehrheiten
Akkusativ die Tatmehrheit die Tatmehrheiten

Worttrennung:

Tat·mehr·heit, Plural:

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Tatmehrheit (Info)

Bedeutungen:

[1] ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht für den Fall, dass mehrere selbstständige Handlungen ein oder mehrere Strafgesetze mehrfach verletzen und gleichzeitig abgeurteilt werden

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Tat und Mehrheit

Synonyme:

[1] Realkonkurrenz

Gegenwörter:

[1] Tateinheit

Oberbegriffe:

[1] Tat, Konkurrenz

Beispiele:

[1] Der Angeklagte hat sich des Raubes in Tatmehrheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar gemacht.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] in Tatmehrheit mit

Wortbildungen:

[1] tatmehrheitlich

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Tatmehrheit
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Tatmehrheit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Tatmehrheit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalTatmehrheit