Strafvereitelung

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Strafvereitelung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Strafvereitelung
Genitiv der Strafvereitelung
Dativ der Strafvereitelung
Akkusativ die Strafvereitelung

Nebenformen:

Strafvereitlung

Worttrennung:

Straf·ver·ei·te·lung, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːffɛɐ̯ˌʔaɪ̯təlʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Strafvereitelung (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: absichtliche oder wissentliche Verhinderung der Bestrafung eines Straftäters

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Strafe und dem Substantiv Vereitelung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Vertuschung

Oberbegriffe:

[1] Vereitelung; Straftat

Beispiele:

[1] „Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft […] wird.“[1]
[1] „Leide hat bereits eine umfangreiche Studie und wichtige Aufsätze über die aktive Strafvereitelung der Stasi bei NS-Verbrechen vorgelegt.“[2]
[1] „Beteiligte Polizisten stellten Strafanzeige gegen ihn, den Einsatzleiter Uwe Wiedemann sowie den Polizeipräsidenten Herbert Sander wegen Strafvereitelung im Amt.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Strafvereitelung im Amt

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Strafvereitelung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafvereitelung
[1] Duden online „Strafvereitelung
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafvereitelung“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Strafvereitelung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafvereitelung

Quellen:

  1. StGB § 258 Strafvereitelung. In: dejure.org. Abgerufen am 18. Februar 2014.
  2. Sven Felix Kellerhoff: Wie die Stasi Nazi-Verbrecher als Spitzel warb. In: Welt Online. 29. November 2011, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 18. Februar 2014).
  3. Lutz Hachmeister: Hannover. Ein deutsches Machtzentrum. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2016, ISBN 978-3-421-04705-2, Seite 161.