Strafrechtlerin

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Strafrechtlerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Strafrechtlerin die Strafrechtlerinnen
Genitiv der Strafrechtlerin der Strafrechtlerinnen
Dativ der Strafrechtlerin den Strafrechtlerinnen
Akkusativ die Strafrechtlerin die Strafrechtlerinnen

Worttrennung:

Straf·recht·le·rin, Plural: Straf·recht·le·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːfˌʁɛçtləʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Strafrechtlerin (Info)

Bedeutungen:

[1] allgemein: Juristin, die sich auf das Strafrecht spezialisiert hat
[2] speziell: Hochschullehrerin, die Strafrecht lehrt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Strafrechtler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[2] Strafrechtslehrerin

Gegenwörter:

[1] Kanonistin, Publizistin, Völkerrechtlerin, Zivilistin
[2] Zivilrechtslehrerin

Männliche Wortformen:

[1, 2] Strafrechtler

Oberbegriffe:

[1] Juristin
[2] Hochschullehrerin

Beispiele:

[1] Er hat sich dann entschlossen, sich von einer Frau, also hier einer renommierten Strafrechtlerin, vertreten zu lassen.
[2] An unserer Fakultät wird händeringend eine neu Strafrechtlerin gesucht.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Strafrechtlerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Strafrechtlerin
[1] Duden online „Strafrechtlerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafrechtlerin