Strafrechtlerin
Strafrechtlerin (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Strafrechtlerin | die Strafrechtlerinnen |
Genitiv | der Strafrechtlerin | der Strafrechtlerinnen |
Dativ | der Strafrechtlerin | den Strafrechtlerinnen |
Akkusativ | die Strafrechtlerin | die Strafrechtlerinnen |
Worttrennung:
- Straf·recht·le·rin, Plural: Straf·recht·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaːfˌʁɛçtləʁɪn]
- Hörbeispiele: Strafrechtlerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] allgemein: Juristin, die sich auf das Strafrecht spezialisiert hat
- [2] speziell: Hochschullehrerin, die Strafrecht lehrt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Strafrechtler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
Gegenwörter:
Männliche Wortformen:
- [1, 2] Strafrechtler
Oberbegriffe:
- [1] Juristin
- [2] Hochschullehrerin
Beispiele:
- [1] Er hat sich dann entschlossen, sich von einer Frau, also hier einer renommierten Strafrechtlerin, vertreten zu lassen.
- [2] An unserer Fakultät wird händeringend eine neu Strafrechtlerin gesucht.
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] allgemein: Juristin, die sich auf das Strafrecht spezialisiert hat
[2] speziell: Hochschullehrerin, die Strafrecht lehrt
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Strafrechtlerin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Strafrechtlerin“
- [1] Duden online „Strafrechtlerin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Strafrechtlerin“